Guldimann Tim · Nationalrat · 2017-12-12
Guldimann Tim · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
70 Mitglieder unseres Rates verlangen mit dieser Motion, dass der Bundesrat in den Botschaften zu Erlassentwürfen über die Auswirkungen von geplanten Gesetzen auf unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Ausland informiert. Das Ziel ist, dass diese Auswirkungen, die oft nur einzelne Details in einer Gesetzesbestimmung betreffen, im parlamentarischen Entscheidungsprozess rechtzeitig wahrgenommen werden und diskutiert werden können.
Nun, tatsächlich hat sich gezeigt, dass es, wie z. B. bei der AHV-Revision, schwierig ist, die Anliegen der Fünften Schweiz schon früh - im Hinblick auf die vorbereitenden Beratungen der zuständigen Kommissionen - zu identifizieren. Man kann jetzt natürlich einwenden: "Ihr Auslandschweizer müsst euch halt einfach besser organisieren und früher schreien, wenn es um eure Interessen geht! Die Interessen der Bauern und Krankenkassen und andere Interessen in der Gesellschaft setzen sich in der Politik ja sehr gut durch; da wird nicht noch eine spezielle Berücksichtigung in Artikel 141 des Parlamentsgesetzes verlangt."
Das stimmt. Nur geht es hier nicht um einen Wirtschaftssektor im Inland, sondern um einen Teil unserer Bevölkerung, der weit weg vom politischen Geschehen im Ausland lebt. Diese Mitbürger merken meistens zu spät, wenn wir hier etwas entschieden haben, was sie auch betrifft. Die Fünfte Schweiz bekommt zwar viel Unterstützung, viel politischen Goodwill; die 70 Unterschriften unter meiner Motion beweisen das. Aber diesen Goodwill können wir nur mobilisieren, wenn wir rechtzeitig wissen, wo ein Detail eines neuen Gesetzes die Interessen der Fünften Schweiz betrifft. Die Verwaltung kennt diese Details und kann das mit einem minimalen Arbeits- und Kostenaufwand in den Botschaften erwähnen.
Die Motion verlangt damit nicht viel: Wir wollen nur einen kurzen Hinweis auf solche Auswirkungen, wenn es solche Auswirkungen gibt. Nur dann verlangen wir einen expliziten Hinweis, sonst nicht. [PAGE 2091]
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er ist aber im Sinne einer Ausnahme bereit, den Leitfaden der Bundeskanzlei zur Redaktion von Botschaften des Bundesrates entsprechend ergänzen zu lassen. Unter der Rubrik "Auswirkungen auf die Gesellschaft" soll festgehalten werden, dass in der Botschaft gegebenenfalls auch die Auswirkungen der Vorlage auf die Auslandschweizerinnen und -schweizer zu prüfen und darzustellen sind.
Ich danke dem Bundesrat für diese Bereitschaft. Eigentlich verlangen wir mit der Motion nicht viel mehr. Der Ständerat hat die genau gleich lautende Motion Lombardi 17.3961 zur weiteren Diskussion an die zuständige Kommission weitergeleitet. Damit wird das Anliegen in jedem Fall weiterdiskutiert.
Herr Bundeskanzler, jetzt müssen Sie aufpassen: In der Stellungnahme des Bundesrates steht wie erwähnt, dass er nur "gegebenenfalls" die Auswirkungen auf die Fünfte Schweiz prüfen und darstellen will. Wenn Sie mir erstens zusichern, dass sich das Wort "gegebenenfalls" auf das Vorhandensein solcher Auswirkungen bezieht und nicht darauf, ob die Verwaltung Lust hat oder nicht, diese Prüfungen auszuführen, und wenn Sie mir zweitens zusichern, dass Sie diesen Leitfaden in den nächsten drei Monaten entsprechend anpassen, ziehe ich meine Motion zurück.