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Baumann Isidor · Ständerat · 2017-12-13

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-12-13

Wortprotokoll

Das Parlament hat im vergangenen Dezember die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung am Fonds für die innere Sicherheit geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Grenzkontrollen und den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern. Damit soll die Zahl illegaler Einreisen verringert und sollen reguläre Einreisen beschleunigt werden. Der Fonds unterstützt jene Staaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen tragen. Die Referendumsfrist für diese Vorlage ist am 7. April 2017 unbenutzt abgelaufen. Die Schweiz wird sich während sieben Jahren mit voraussichtlich 20,6 Millionen Franken pro Jahr an diesem Fonds beteiligen. Während der gesamten Laufzeit werden ihr aus diesem Fonds bis zu 20 Millionen Franken für nationale Massnahmen zurückerstattet.

Mit der nun vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat die Genehmigung der Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz an diesem Fonds. Diese Vereinbarung legt die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz am Fonds fest. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Schweiz als Schengen-assoziierter Staat an diesem Fonds beteiligen kann. Beantragt wird überdies die Genehmigung des Notenaustauschs betreffend die Übernahme der EU-Verordnung, die unter anderem die Durchführungsbestimmungen für den Fonds beinhaltet.

Je nach Abschluss der parlamentarischen Beratung wird sich die Schweiz voraussichtlich ab der zweiten Hälfte 2018 und rückwirkend ab 2014 an diesem Fonds beteiligen. Für diesen Fonds sind im Voranschlag 2018 sowie im Finanzplan 2019-2021 insgesamt 144 Millionen Franken eingestellt. Sollten Sie der Vorlage zustimmen, wird die erste Zahlung voraussichtlich Mitte 2018 erfolgen, womit alle drei fixen Jahresbeiträge - es sind die seit 2014 ausstehenden - mit einem Total von 75 Millionen Franken gleichzeitig beglichen werden.

Auch die Finanzkommission hat sich mit diesem Geschäft befasst und ihm ohne Vorbehalte zugestimmt.

In der Kommission wurden zu dieser Vorlage kritische Bemerkungen gemacht und Fragen gestellt, z. B., ob es bei dieser künftigen Finanzierung im weitesten Sinn nicht teilweise auch um Entwicklungshilfe gehe. Auch wurde die Frage gestellt, ob es letztlich zu einer grösseren Administration bei den Schengen-Tätigkeiten führe. Es wird nämlich im Bericht auch ausgeführt, dass es Mittel für Monitoring, Administration, Evaluation usw. brauche. Das wurde eigentlich kritisch betrachtet, in dem Sinn, dass der Aufbau eines grossen Apparates befürchtet wurde; mit dem Aufbau würden die Mittel für die Erreichung der effektiven Ziele nicht ausreichen. Seitens der Verwaltung wurde aber mitgeteilt, dass selbstverständlich eine Kontrolle der Mittelverwendung stattfinden werde. Es sei in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten, wie diese Mittel eingesetzt werden. Auch die Schweiz sei frei, darüber zu befinden, wie sie die 20 Millionen Franken, die ihr aus dem Gesamtbetrag zustehen, einsetzen wird. Die Einhaltung wird kontrolliert. Sollten die Vorgaben nicht eingehalten werden, werden die Mittel zurückgefordert.

Der Punkt, dass eine rückwirkende Finanzierung und der Abschluss von Verträgen, aufgrund derer man später rückwirkend bezahlen muss, nicht den Vorstellungen des Parlamentes entsprechen, wurde besonders kritisch hervorgehoben. Darum wurde verlangt, dass für die Verlängerung eines solchen Abkommens künftig die Finanzierung und die Verordnung gleichzeitig vorliegen sollen. Nach der Feststellung, dass uns künftig die Rechts- und die Finanzierungsgrundlage rechtzeitig zur Beratung vorgelegt werden, hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, dieser Vorlage zuzustimmen.

Mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen die Kommission, dieser Vorlage zuzustimmen.