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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-13

Wortprotokoll

Ich möchte nur kurz auf die Diskussion zurückkommen, weil hier ja noch eine Differenz zwischen den Beschlüssen des Ständerates und jenen des Nationalrates besteht.

Als der Nationalrat in dieser Woche diese Vorlage nochmals beraten hat, hat der Sprecher der Kommissionsminderheit, deren Antrag im Nationalrat nun eine Mehrheit gefunden hat mit der Forderung, dass konkrete Hinweise vorliegen müssten und nicht nur Hinweise, immerhin festgehalten, "konkrete Hinweise" bedeute nicht, dass es harte Fakten - in französischer Sprache: "des faits avérés" - brauche. Er hat auch gesagt: "En droit, un indice, c'est l'indication qu'il pourrait exister un fait." Eine Gefährdungsmeldung soll also von möglichst hoher Qualität sein - das war, denke ich, die Aussage. Das soll auch die Arbeit der Kindesschutzbehörden erleichtern. Je konkreter ein Hinweis ist, desto effektiver kann dann die Kindesschutzbehörde auch Unterstützung leisten. Eine Gefährdungsmeldung soll ein Anhaltspunkt oder Ansatzpunkt für Hilfe sein. Es soll allerdings nicht ein Verdacht gemeldet werden, sondern eine Beobachtung. Insofern wurde da, denke ich, die frühere Aussage, dass hier eben harte Fakten vorliegen müssen, vielleicht schon zurückgenommen. Damit dürfte die Differenz zwischen dem Beschluss Ihres Rates und dem Beschluss des Nationalrates nicht mehr als so gross angesehen werden.

Heute wurde noch die Frage diskutiert, ob diese Vorlage in der Fassung des Nationalrates überhaupt noch etwas für den verbesserten Schutz der Kinder bringe. Dazu muss ich ganz klar Ja sagen. Sie bringt auch in der Fassung des Nationalrates eine Verbesserung, indem nämlich neu die [PAGE 980] Berufsgeheimnisträger ein Melderecht haben, und zwar nicht erst, wenn eine Straftat vorliegt, sondern wenn konkrete Hinweise für eine Gefährdung bestehen. Bei der Meldepflicht wird zudem der Kreis der Personen ausgeweitet. Heute unterstehen ja nur Amtspersonen einer Meldepflicht. Neu unterstünden ihr dann alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern zu tun haben. In diesen beiden Punkten wird eine Verbesserung erzielt.

Ich habe Verständnis für Ihre Kommission, die dem Nationalrat einen Schritt entgegengekommen ist, nun aber Festhalten beantragt. Ich bitte Sie aber, am Schluss dann auch mitzuhelfen, dass diese Vorlage nicht ganz verlorengeht. Es geht hier nämlich um den verbesserten Schutz für Kinder, für kleine Kinder. Wir haben da, glaube ich, ein grosses Interesse, dass wir um diesen Schritt weiter kommen. In diesem Sinne kann ich Ihre Kommission verstehen. In der Einigungskonferenz wird die Diskussion wahrscheinlich noch einmal stattfinden.

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