Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-12-13
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-13
Wortprotokoll
Der Antrag zu dieser Bestimmung, über die wir heute beraten, wurde gestern während der Beratungen im Ständerat eingebracht und war relativ überraschend, sowohl für uns wie auch für den Ständerat. Man hat ihm zugestimmt. Nachdem sich der Pulverdampf etwas verzogen hat, denke ich, kann man diesen Antrag noch einmal [PAGE 2104] in Ruhe anschauen und diskutieren. Im Grunde genommen geht es ja um einen Streit, wenn man dem so sagen kann, im Kanton Schwyz. Der Kanton Schwyz ist nicht einverstanden mit dem in Aussicht genommenen Standort. Davon ist Kenntnis zu nehmen. Ich werde dieses Unbehagen oder diesen Widerstand im Kleinstaat Schwyz gerne auch weitergeben, damit man die Bedenken auch berücksichtigt.
Die Frage ist, ob es richtig ist, diesen Punkt hier in dieser Immobilienbotschaft aufzunehmen. Ich denke, es ist ein falscher Entscheid, diesen Punkt hier zu besprechen. Wenn es dann tatsächlich einmal eine Vorlage zu einem Asylzentrum im Raum Schwyz gibt, im Kanton Schwyz oder am Standort Schwyz, dann wäre ein solches Vorhaben wohl dort zu bekämpfen, nicht aber hier. Selbstverständlich haben Sie ja die demokratischen Rechte und Möglichkeiten, etwas zu bekämpfen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Ich glaube einfach, dass die Immobilienbotschaft nicht der Ort dafür ist.
Ich möchte Ihnen dazu einige Punkte in Erinnerung rufen. Erstens haben wir ein Asylgesetz. Das Asylgesetz schreibt die Verfahren vor. In einem einfachen Bundesbeschluss unter Artikel 2, wo es um die Ausgabenbremse geht, einen solchen Satz einzufügen ist wohl nicht ganz sachgerecht. Es stellt sich dann sofort die Frage, was jetzt vorgeht: das Gesetz oder ein Einschub in einem Bundesbeschluss unter dem Titel "Ausgabenbremse"? Das Gesetz würde wohl vorgehen, wenn dann Juristen entscheiden würden. Damit stellt sich die Frage, welche Wirkung dieser Satz entfaltet.
Zweitens: Wenn man diesen Einschub ansieht, sieht man, dass er problematisch ist. Er spricht davon, dass das Geld "eingesetzt werden" kann, wenn etwas "akzeptiert" wird. Diese Formulierung lädt wohl alle Juristen im Land ein, sie dann zu interpretieren. Damit ist dieser Einschub wohl weder am richtigen Ort noch richtig formuliert.
Wenn man das interpretiert, müsste man auch sagen, dass wir damit, je nachdem, wie man das auslegt, eine Art Vetorecht für die Gemeinden schaffen würden. Würden wir das machen, wäre in unserem Gesetzgebungsprozess dazu eine Vernehmlassung notwendig. Denn das wäre ein einschneidender Schritt, der präjudizielle Wirkung entfalten könnte. Wenn man so etwas in einen einfachen Bundesbeschluss einfügt, ist das wohl auch nicht der richtige Ort.
Zusammengefasst: Ich habe durchaus Verständnis für den Antrag der Mehrheit. Ich habe ja diesen Prozess schon in meinem früheren Departement begleitet und jetzt auch wieder und weiss, dass man im Kanton Schwyz hier Sorgen hat. Diese müssen wir ernst nehmen, und das geht im Rahmen des demokratischen Prozesses. Ich werde diese Sorgen weitergeben. Ich bitte Sie aber, auf diesen Einschub hier zu verzichten. Das ist nicht der Ort, um diese Bedenken einzubringen. Der Einschub entfaltet keine Wirkung, sondern führt höchstens zu Widersprüchen.
Es bestehen ja, selbst wenn ein solches Vorhaben einmal kommt, die legitimen demokratischen Mittel, um es in Bezug auf eine Baueingabe oder Baubewilligung zu bekämpfen. Das hat man im Kanton Schwyz, soweit ich es sehe, verpasst, weil die Gemeinde dafür ist und der Kanton dagegen. Das wäre also auch im Kanton noch zu bereinigen. Aber bei allen anderen Standorten bestehen demokratische Mittel, um solche Entscheide im Rahmen unserer ordentlichen Gesetzgebung zu bekämpfen.
Das Unbehagen im Kleinstaat Schwyz gebe ich so weiter. Aber ich bitte Sie, auf diesen Satz zu verzichten und damit die Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit dieser das nach vollzogener Schlacht und verzogenem Pulverdampf noch einmal beurteilen kann.