Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-13
Wortprotokoll
Herr Hêche, Sie sprechen natürlich ein absolut zentrales Thema an, nämlich die Frage, wann wir in diesem Land endlich die Verfassungsbestimmung umsetzen können, die seit Jahrzehnten verlangt, dass wir in unserem Land dafür sorgen, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit auch gleich viel verdienen. Wir wissen, dass diese Verfassungsbestimmung bis heute nicht umgesetzt ist. Deshalb hat der Bundesrat am 5. Juli dieses Jahres die Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet. Er will damit endlich Lohngleichheit herbeiführen.
Sie haben es auch erwähnt: Man hat es zuerst auf dem freiwilligen Weg versucht. Das hat nicht funktioniert. Man ist daran - ich komme darauf zurück -, auf dem freiwilligen Weg mit der Charta zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor wenigstens zu erreichen, dass der öffentliche Sektor eine Vorbildfunktion einnimmt. Aber eigentlich ist der Bundesrat der Meinung, wie gesagt, dass diese Verfassungsbestimmung nun endlich umzusetzen sei. Dazu dient die Vorlage, die der Bundesrat verabschiedet hat und mit der sich Ihre Kommission ja bereits beschäftigt.
Was sieht der Bundesrat vor? Um ungerechtfertigte Lohnunterschiede transparent zu machen, setzt diese Vorlage weiterhin auf Eigenverantwortung der Arbeitgeber. Sie sieht ganz konkret vor, dass Arbeitgeber, die mindestens fünfzig Angestellte beschäftigen, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese dann durch eine unabhängige Stelle überprüfen lassen. Übrigens hat der Bundesrat den Gesetzentwurf im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage dann noch einmal in verschiedenen Punkten abgeschwächt und schlanker gemacht. Aber gleich geblieben ist der Anwendungsbereich. Diese Bestimmungen sollen nämlich sowohl für den privaten wie auch für den öffentlichen Sektor gelten. Ich denke, nach so langer Zeit ist es jetzt auch richtig, da keinen Unterschied mehr zu machen, wenn auch hier der öffentliche Sektor natürlich durchaus seine Vorbildfunktion wahrnehmen soll.
Der Bund als Arbeitgeber selber, das kann man, glaube ich, sagen, nimmt seine Verantwortung bereits heute wahr. Er hat ja die regelmässige Überprüfung der Lohngleichheit beim Bundespersonal in die Personalstrategie aufgenommen. Bereits zum zweiten Mal wird zurzeit die ganze Bundesverwaltung einer Lohngleichheitsanalyse unterzogen, bei der auch die Sozialpartner dabei sind.
Im öffentlichen Beschaffungswesen, wozu Sie sich auch geäussert haben, müssen Unternehmen mit fünfzig Angestellten und mehr bei Aufträgen über der WTO-Schwelle ausdrücklich nachweisen, dass sie das Gebot der Lohngleichheit einhalten. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann führt pro Jahr rund dreissig Stichprobenkontrollen durch.
Nun stellen Sie die Frage betreffend das Subventionsrecht. Es ist richtig, das haben Sie erwähnt, dass auf Bundesebene eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt, Subventionen zu verweigern, wenn jemand das Gebot der Lohngleichheit nicht einhält. Es gibt einzelne Kantone, die eine solche Regelung haben. Es ist nicht so, dass wir das falsch oder schlecht [PAGE 988] finden. Der Bundesrat will mit seiner Vorlage einfach erreichen, dass nun im ganzen Land wirklich ein Schritt vorwärts gemacht wird.
Wir werden in diesem Rat bald schon, davon gehe ich aus, diese Vorlage beraten. Die Vorlage gilt, ich habe es gesagt, für Betriebe mit fünfzig Mitarbeitenden und mehr. Das sind 2 Prozent aller Unternehmen. Es ist also nicht so, dass alle Unternehmen solche Analysen durchführen müssen, aber bei diesen 2 Prozent sind wir der Meinung, dass sich das jetzt lohnt. Das sollte man so vorsehen. In diesem Sinne sind wir der Meinung, dass die Charta der Lohngleichheit, die der Bund zusammen mit den Kantonen und Gemeinden lanciert hat, gut und wichtig ist. Die Vorbildfunktion soll allen im Bewusstsein bleiben. Aber ich glaube, nach so langer Zeit und nach dem vergeblichen Versuch, auf freiwilliger Ebene einen Schritt vorwärts zu kommen, sollten wir mit der Lohngleichheitsvorlage wirklich auch zeigen, dass wir diesen Schritt auf Gesetzesebene jetzt machen möchten.