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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2017-12-13

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen. Warum? Es ist natürlich nicht, wie die Minderheit meint, staatspolitisch bedenklich. Eine klare Mehrheit des Ständerates hat sich an den föderalen Aufbau unseres Staates erinnert. Das ist die Ausgangslage. Und bei uns heisst es ganz klar, dass der Staat von unten nach oben aufgebaut ist: Gemeinde, Kanton und Staat bzw. Bund. So müssen wir auch Entscheidungen fällen, wenn wir das Volk auch im Bereich Asyl hinter uns haben wollen.

Was ist versprochen worden? Ich muss es hier zitieren, es ist auch im Ständerat zitiert worden. In der Abstimmungsbroschüre steht auf Seite 55 ganz klar: "Die geeigneten Standorte sollen aber wie bisher in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden einvernehmlich" - einvernehmlich! - "gesucht und geplant werden." Was heisst "einvernehmlich"? Das betrifft das Wort "akzeptieren". Wenn ich etwas nicht akzeptiere, dann ist es doch nicht einvernehmlich. Es ist nichts anderes als das, was im Abstimmungsbüchlein steht, was hier von der Mehrheit jetzt aufgenommen wurde.

Gehen Sie auf der Homepage des EJPD zu den Abstimmungen. Sie können unter "Einfache Bewilligungsverfahren für Asylzentren des Bundes" nachlesen: "Es macht daher keinen Sinn, langwierige Enteignungsverfahren durchzuführen, die mehrere Jahre dauern. Geeignete Standorte werden deshalb wie bisher in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden gesucht und einvernehmlich geplant." Das können Sie auf der Homepage nachlesen. "Akzeptiert" ist "einvernehmlich geplant". Hier wollen wir diesen Grundsatz nochmals festhalten.

Auf der Homepage steht dann weiter: "... und Kantone und Gemeinden haben nach wie vor ein Mitspracherecht." Mitspracherecht! Natürlich, ich weiss das schon, das wird auf das Plangenehmigungsverfahren bezogen. Aber das ist dem Volk nicht so gesagt worden, dass es sich nur auf das Plangenehmigungsverfahren bezieht. Man wollte die Abstimmung gewinnen und hat gesagt, dass die Kantone und Gemeinden ein Mitspracherecht hätten. Man hat nicht juristisch diskutiert und argumentiert. "Mitspracherecht" heisst aber ganz klar, dass eben die Gemeinden und Kantone einen Standort akzeptieren müssen. Nur so ist es ein politisches Mitspracherecht.

Sie können hier der Mehrheit ruhig zustimmen. Wir machen nur das, was dem Volk in der Abstimmung zur Vorlage vom 5. Juni 2016 versprochen wurde. Und wenn Sie fragen, wer denn für die Kantone und Gemeinden entscheide, dann muss ich festhalten, dass wir kantonale Verfassungen haben, dass wir kantonales Recht haben. Dort ist ganz klar festgehalten, [PAGE 2102] wer für die Gemeinden entscheidet und wer für die Kantone entscheidet.[GZ]

Ich bitte Sie hier ganz klar, der Mehrheit zu folgen.