Salzmann Werner · Nationalrat · 2017-12-13
Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-13
Wortprotokoll
Bevor ich auf den Antrag meiner Minderheit II zu sprechen komme, muss ich zwei Sachen klarstellen:
1. In Artikel 89 Absatz 5 des Dienstreglementes der Armee steht unter "Pflichten ausser Dienst", dass sich die Angehörigen der Armee rechtzeitig informieren müssen, wann sie einrücken müssen, und dass sie die öffentlichen Anschläge beachten müssen. Diese gelten als Aufgebot. Also kann keiner sagen, er sei nicht aufgeboten worden.
2. Frau Quadranti hat mich bezüglich "Zivildienst-Bashing" angesprochen. Es geht doch hier nicht um Bashing! Es geht um die Verantwortung, die wir übernehmen müssen, wenn wir sehen, dass die Militärdienstpflicht nicht mehr obligatorisch ist, sondern freiwillig geworden ist. Wir haben ein Manko an Soldaten bei der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee. Deshalb ist es die Pflicht der Sicherheitspolitischen Kommission, hier etwas zu tun.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 35 die Minderheit II zu unterstützen. Wie bereits ausgeführt, hat der Bundesrat auf die Bestimmung verzichtet, dass die Behörden gültige Ausweise wie Pass und Identitätskarte einziehen oder nicht ausstellen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Ersatzabgabe nicht bezahlt hat. Dieser Verzicht wird damit begründet, dass dies völkerrechtliche Bestimmungen verletzen würde. Das können wir eben nicht nachvollziehen, weil der Bundesrat diese Situation eigentlich bereits vor der Vernehmlassung hätte kennen müssen. Das hat er aber nicht. Entsprechend ist die Idee bei den Vollzugsstellen, also bei den Kantonen, auf fruchtbaren Boden gefallen. In der Vernehmlassung können Sie sehen, dass sich 16 Kantone für die Einführung einer solchen Massnahme ausgesprochen haben. Sie sind es, die die Situation kennen, die wissen, was zu tun ist, wenn die Ersatzabgabepflicht nicht erfüllt wird, weil sie die Praxis Tag für Tag erleben. Die SVP-Fraktion ist deshalb der Meinung, dass man hier sehr wohl und jetzt Handlungsbedarf hat.
Deshalb schlagen wir vor, dass im Gesetz die ursprüngliche Version des Bundesrates, dass die Erteilung oder Verlängerung eines militärischen oder zivildienstlichen Auslandurlaubes und die Ausstellung eines Schweizer Passes oder einer Schweizer Identitätskarte bei Wehrpflichtigen von der Bedingung abhängig gemacht werden kann, ob die geschuldeten Ersatzabgaben bezahlt oder sichergestellt werden. Weiter heisst es: "Es können auch die gültigen Ausweispapiere eingezogen werden." Hier geht es nicht um Bewegungsfreiheit, hier geht es um die Sicherheit. Sie müssen hier einfach abwägen, was wichtiger ist: einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz zu leisten oder sich frei bewegen zu können. Ohne Sicherheit wird man sich auch nicht frei bewegen können.
Bitte unterstützen Sie den Antrag unserer Minderheit II, und nehmen Sie die Anliegen einer grossen Mehrheit der Kantone, der wichtigen Vollzugsorgane und Partner des Bundes, auf!