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Müller Walter · Nationalrat · 2017-12-13

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-13

Wortprotokoll

Herr Glättli, Sie zelebrieren hier ein seltsames Rechtsverständnis. Die Ersatzabgabe ist keine Steuer. Was Sie wollen, ist eine stark progressive Strafsteuer, die auch diejenigen zu leisten hätten, die aus gesundheitlichen Gründen gar keinen Dienst tun können.

Eine Revision des Bundesgesetzes vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe ist aus drei Gründen notwendig:

1. Mit der Revision der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee werden das Militär- sowie das Zivildienstrecht in verschiedenen Punkten geändert.

2. Es soll dem Anliegen der Motion Müller Walter 14.3590, "Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe für Angehörige des Zivilschutzes für die gesamte Dienstleistungszeit", Rechnung getragen werden. Das ist vor allem für das Kader im Zivilschutz wichtig. An dieser Stelle möchte ich auch meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Schweizerischen Zivilschutzverbandes.

3. Weitere Anpassungen sind aufgrund der Praxiserfahrungen der letzten Jahre notwendig.

Zu den wichtigsten Änderungen: Die Dauer der Ersatzpflicht wird an die Militär- und Zivildienstgesetzgebung angeglichen, und die Pflicht, bei Verschiebungen der Rekrutenschule die Ersatzabgabe zu zahlen, fällt weg. Die Ersatzpflicht dauert neu vom 19. bis und mit dem 37. Altersjahr; aktuell dauert sie vom 20. bis zum 30. Altersjahr. Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht erfüllt haben, sollen neu eine Abschlussersatzabgabe bezahlen müssen. Mit dieser einmaligen Ersatzabgabe soll einerseits der Anreiz, Dienst zu leisten, erhöht werden; andererseits soll die sogenannte Wehrgerechtigkeit verbessert werden. Es wird die Ungleichbehandlung im Vergleich zu denjenigen, welche die Gesamtdienstleistungspflicht vollständig erfüllt haben, und zu denjenigen, die sämtliche Ersatzabgaben geleistet haben, verringert. Mit einem neuen Verjährungsrecht soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Ersatzabgabepflichtigen, auch solche mit langjährigen Rechtsverfahren, nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit veranlagt werden können. Zudem soll die Rückerstattung der Ersatzabgabe neu geregelt werden. Unter anderem wird die Verjährung der Rückerstattung präzisiert. Schliesslich soll die Amtshilfe verbessert werden. Die Auskunftspflicht soll auf Einwohnerkontrollen der Gemeinden ausgedehnt werden, wobei der Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Ersatzabgabe reduziert werden soll, was wir natürlich sehr begrüssen.

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst auch die Anpassungen des Bundesrates gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in folgenden Punkten: Der Bundesrat verzichtet darauf, dass die Behörden gültige Schriften - Pass, Identitätskarte - einziehen oder nicht ausstellen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Ersatzabgabe nicht bezahlt hat. Die Anpassung wurde gemacht, weil die Sicherungsmassnahme geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen widerspricht. Ausserdem verzichtet der Bundesrat darauf, ein unabhängiges Finanzaufsichtsorgan einzuführen, das regelmässig kontrolliert, ob die Kantone den Bundesanteil an der Ersatzabgabe ordnungsgemäss und rechtmässig abliefern. Diese Anpassung begrüssen wir insbesondere, weil wir die fortschreitende Bevormundung der Kantone durch den Bund entschieden ablehnen.

Der Bundesrat belässt zudem die Mindestabgabe bei 400 Franken. Auch den Ansatz zur Berechnung der Ersatzabgabe belässt er bei 3 Prozent des Reineinkommens. In der Vernehmlassung wurde informell gefragt, ob diese beiden Ansätze verändert werden sollten. Es hat sich gezeigt, dass praktisch niemand für eine Erhöhung ist.

Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten, und lehnt alle Minderheitsanträge ab, welche grösstenteils die Vorlage des Bundesrates in der Wirkung abschwächen wollen. So wurde z. B. der von der Minderheit aufgenommene Antrag, auf die Einführung einer Abschlussersatzabgabe zu verzichten, schon in der Kommission deutlich abgelehnt. Wir erachten eine solche Abgabe für [PAGE 2113] diejenigen Militär- und Zivildienstpflichtigen, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht vollständig erfüllt haben, insbesondere aus Gründen der Wehrgerechtigkeit als notwendig.

Mit 15 zu 9 Stimmen wurde in der Kommission ein Antrag abgelehnt, der namentlich forderte, dass die Behörden den Pass oder die Identitätskarte einziehen oder nicht ausstellen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Ersatzabgabe nicht bezahlt hat. Wir vertreten die Ansicht, dass eine solche Massnahme unverhältnismässig wäre und klar völkerrechtlichen Bestimmungen widersprechen würde.

In Bezug auf den Zivilschutz und zur vollständigen Umsetzung meiner Motion sind weitere Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgesehen respektive notwendig. Die notwendigen Gespräche dazu haben stattgefunden. Ich danke Bundesrat Maurer und den beteiligten Bundesämtern für die konstruktiven Lösungen.