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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2002-06-10

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-10

Wortprotokoll

Ich habe diesen Antrag erst heute Nachmittag um 15 Uhr eingereicht. Er konnte offenbar noch nicht übersetzt werden; es geht nicht immer alles gleich schnell.

Ich beantrage Ihnen Rückweisung an den Bundesrat, mit der Weisung zur Vorlage eines überarbeiteten Entwurfes:

- der die Miliz nicht marginalisiert, sondern dieser Einblick in alle entscheidenden Entscheidfindungsprozesse und Führungsvorgänge sowie die Mitwirkung daran gewährleistet;

- der eine "Armee XXI" schafft, welche von ihrer Grösse und Konzeption her in der Lage ist, die drei Armeeaufgaben gleichzeitig und umfassend zu erfüllen;

- der die vorhandenen knappen Mittel auftragswirksam und unter Ausnützung des kostengünstigen Milizpotenzials einsetzt;

- der auf der Basis einer umfassenden, systematischen militärstrategischen Lageanalyse die strategischen und militärischen Herausforderungen im gesamten Konfliktspektrum berücksichtigt;

- der ausgehend vom Sicherheitspolitischen Bericht 2000 und einer nachgeführten Lagebeurteilung nach den Ereignissen vom 11. September 2001 und danach eine für die drei Teilaufträge der Armee entwickelte Strategie und eine für den Verteidigungsauftrag ausgearbeitete Doktrin enthält, wobei die Verbandsstrukturen und Rüstungsprogramme erst daraus abzuleiten sind.

Das daraus entwickelte bzw. angepasste Armeeleitbild soll dann zur Grundlage für das Militärgesetz und die Verordnungen gemacht werden.

Der vorliegende Entwurf zum Militärgesetz und seine zugehörigen Verordnungen leiten sich aus dem Armeeleitbild ab. Dieses konzipiert eine Armee mit solchen Mängeln, dass ich den Antrag auf Rückweisung stellen muss. Ich tue dies aus tiefer Überzeugung zugunsten unserer Armee und begründe dies wie folgt:

1. Die Miliz wird marginalisiert. Die Verfassungsvorgabe der Miliz wird nicht dadurch erfüllt, dass die Mannschaften und unteren Kader Milizsoldaten sind, sondern vor allem dadurch, dass die Miliz Einblick in alle Entscheidungsfindungs- und Führungsvorgänge hat und bei diesen mitwirken kann. Nur so kann die staatspolitisch so wichtige Kontrolle der Armee durch den Bürger gewährleistet werden. Milizkader werden unter dem an sich begrüssenswerten Vorwand der Verkürzung der Laufbahnen von der Truppe weitgehend getrennt. Sie verlieren damit ihre prägende Bedeutung für die Armee. Die Armee wird durch Berufskader dominiert. Jüngst äusserte sich ein führender Armeeplaner in der Öffentlichkeit wie folgt: "Die Instruktionsoffiziere bilden den Kern der neuen Armee." So sollen denn auch die Berufskader [PAGE 798] verdoppelt werden, während die Milizkader fast halbiert werden. In der künftigen Kaderselektion wird ein inzuchtlastiges Verfahren entstehen, das nur noch wenigen angepassten Milizkadern den Zugang zu höheren Aufgaben offen lassen wird. Dies geschieht, obwohl die notwendigen Berufskader zugestandenermassen weder rechtzeitig noch in der notwendigen Qualität gefunden werden können.

2. Die Armee kann ihre Aufgabe nicht mehr zeitgerecht erfüllen. Die geplante Armee verfügt über lediglich acht Einsatzbrigaden. Stellt man sich vor, dass bei einem Angriff schon drei Brigaden für die Alpentransversalen und drei weitere für den Schutz eines lediglich schmalen Sektors unseres Landes benötigt werden, wird einem beängstigend vor Augen geführt, dass diese Armee weit davon entfernt ist, die drei Armeeaufträge gleichzeitig erfüllen zu können.

Sie finden denn auch im Armeeleitbild nicht einen einzigen Satz darüber, wieso diese 140 000 Aktiven plus Reserven dafür ausreichen würden. Bekanntlich ist der neue Armeebestand nicht das Ergebnis von Aufgabenbeurteilungen und Mittelbedarf. Vielmehr ist die Grösse der Armee zwischen den Bundesräten Ogi und Couchepin auf dem Marktplatz bzw. in einer Artikelfolge im Fachblatt "Blick" ausgejasst worden. Unsere Armee wird damit de facto für die Erfüllung ihrer Aufträge von Kooperationen mit fremden Armeen abhängig. Damit wird die Schweiz im Bedarfsfalle zum erpressbaren Kollaborationspartner; der Erste Weltkrieg lässt grüssen. Weiter besteht die Gefahr, dass die Schweiz, wenn sie sich selber nicht mehr fordert, zusehends militärische Substanz verliert und damit auch als Kooperationspartner nicht mehr interessant sein wird.

Fazit: Die "Armee XXI" ist weder auftrags- noch risikobasiert. Vielmehr geht sie von verfassungsfremden Kooperationsszenarien und eingeleiteten Rüstungsvorhaben aus. Sie ist trotz aller gegenteiligen Bekundungen immer noch als Armee im Übergang zur Berufsarmee ausgestaltet, indem sie präjudizierende Fakten schafft.

Nur mit einer Rückweisung können diese fundamentalen Mängel behoben werden. Zur Verschaffung der für die Heilung notwendigen Zeit für die Behebung der Schlüsselprobleme von "Armee 95" - nämlich Bestandesprobleme teilweise bei Kadern, aber auch bei Mannschaften, sowie einer gesunkenen Ausbildungsqualität - kann das VBS die beiden folgenden Sofortmassnahmen ohne Gesetzesänderungen ergreifen:

1. Wo notwendig werden Verbände zusammengelegt.

2. Es wird auf das Jahr 2004 für die Wiederholungskurse zum Einjahresrhythmus zurückgekehrt.

Das VBS wird in der so zur Verfügung stehenden Zeit beauftragt, uns ausgehend vom Sicherheitspolitischen Bericht 2000 und von einer nachgeführten Lagebeurteilung nach den Ereignissen des 11. September 2001 für die drei Teilaufträge der Armee eine Strategie und für den Verteidigungsauftrag eine Doktrin zu entwickeln und erst daraus Verbandsstrukturen und Rüstungsprogramme abzuleiten. Das daraus entwickelte bzw. angepasste Armeeleitbild soll dann zur Grundlage für das Militärgesetz und die dazugehörigen Verordnungen gemacht werden.

Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag zu unterstützen.

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