Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2017-12-14
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-14
Wortprotokoll
Ständerat und Nationalrat haben sich heute Morgen geeinigt. Es ging einmal mehr um Artikel 314c Absatz 1 und Artikel 314d Absatz 1 ZGB, und zwar um die Voraussetzungen für Melderechte und Meldepflichten.
Wir haben einen Kompromiss gefunden. Bei Artikel 314c Absatz 1, bei den Melderechten, soll die Version des Ständerates gelten. Bei Artikel 314d Absatz 1, bei den Meldepflichten, soll die Version des Nationalrates gelten, aber ohne das Wort "ernsthaft". Es müssen also nur noch konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes "gefährdet", anstatt "ernsthaft gefährdet", ist.
Die Bedingungen für Melderechte und Meldepflichten sind leicht unterschiedlich. Die Meldepflichten sind weiter gefasst als die Melderechte und betreffen sämtliche Fachpersonen. Deshalb ist hier eine leichte Einschränkung gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.