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preparatory:AB 224929

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Wir sprechen jetzt vom Minderheitsantrag Stöckli, nicht von den anderen Anträgen. Die Minderheit Stöckli will - lesen Sie den Text - erstens Tonaufzeichnungen und technische Mittel verbieten. Die Mehrheit und der Bundesrat möchten Tonaufzeichnungen ermöglichen. Tonaufzeichnungen sind, wenn man Observationen überhaupt zulassen will, nötig, denn es gibt Krankheitsbilder, bei denen sich die Frage stellt, ob jemand auf Lärm reagiert, wie er darauf reagiert und in welchem sozialen Umfeld - unter anderem auch in welchem Gesprächsumfeld - das stattfindet. Wenn Sie bei einem solchen Krankheitsbild nur Bilder ohne Ton zulassen, dann sagen die Bilder zur Frage, zu der es zu observieren gilt, überhaupt nichts aus. Dann kann man die Observation gleich sein lassen. Tonaufzeichnungen sind nötig. Schon aus diesem Grund ist der Minderheitsantrag Stöckli abzulehnen.

Die zweite Frage, die der Minderheitsantrag bestreicht, ist die Frage der technischen Instrumente. Hier hat der Minderheitssprecher Recht. Der Begriff der technischen Instrumente ist im Antrag der Mehrheit tatsächlich nicht definiert. Es wurde aber vorhin richtig gesagt, dass gerade in diesem Bereich die technische Entwicklung sehr schnell geht. Es würde nun zu kurz greifen, wenn wir bestimmte, jetzt gerade aktuelle technische Mittel auf Gesetzesebene definieren würden. Das kann oder muss wahrscheinlich später auf Verordnungsebene geschehen. Das muss dann auch regelmässig angepasst werden, wenn der technische Fortschritt in eine bestimmte Richtung geht. Es müssen einfach immer geeignete Instrumente sein, die, was den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte betrifft, eine gewisse Verhältnismässigkeit wahren. Mit dem Text, den Ihnen die Mehrheit beantragt, sind dieser Eckpunkt und diese Grenzen gewahrt.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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