Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-10
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-10
Wortprotokoll
Auch ich beantrage Ihnen, den Antrag der Minderheit Schlüer abzulehnen.
Ich kann folgende Punkte dazu anführen:
1. Ich wurde gefragt, wieweit wir auf dem Boden der Verfassung stünden, wenn wir jetzt Teile dieser Revision umsetzen würden. Die heutige Militärgesetzgebung überlässt dem Bundesrat in der Verordnung Kompetenzen, die jetzt insoweit genutzt werden, als sie das Projekt und die Kompetenzen des Parlamentes in keiner Weise präjudizieren. Sie können also mit Ihren Rückweisungsanträgen durchkommen, wir werden gleichwohl alle Jahre Rekruten ausheben müssen. Es ist wohl unbestritten, dass wir ein gleiches Aushebungssystem machen wollen, aber das ist eine Frage der Änderung der Verordnung. Wenn wir einzelne Leute mit der Planung beauftragen, sind diese weder designiert noch gewählt. Sie sind ausdrücklich als Projektleiter bezeichnet und machen nichts anderes als militärische Planungsarbeit. Mit anderen Worten: Der Vorwurf ginge fehl - wenn er so zu verstehen gewesen wäre -, dass wir uns ausserhalb der Gesetzgebung befänden.
2. Die Reihenfolge, wie sie hier von der Mehrheit und vom Bundesrat vorgeschlagen wird, ist die Reihenfolge der Verfassung, die auch das Volk erlassen hat. Soweit wir nur Absatz 1 gemäss Minderheit ansehen, entspricht dieser inhaltlich einem Teil der Fassung des Bundesrates. Dagegen habe ich inhaltlich keinen Einwand. Aber im Antrag der Minderheit zu Absatz 3 wird von einer Abwehr gegen "terroristische Bedrohung" gesprochen. Hiermit greifen wir in den Polizeibereich ein. Weil die Verfassung der Armee hierin durchaus eine Rolle zuerkennt, aber nur im subsidiären Bereich, kann ich diesem Minderheitsantrag nicht zustimmen.
Ich komme zum Schluss, dass wir diesen Antrag ablehnen müssen. Bezüglich der Positionierung bin ich im Übrigen nicht der Auffassung von Frau Haering, dass dies eine Priorisierung sei; die Positionierung bringt keine Prioritäten zum Ausdruck. Wenn darüber gesprochen werden müsste, dann könnte man das tun, aber dann nur in Bezug auf Absatz 1. Dann müssten die übrigen Absätze aber angepasst werden, damit es nicht zu Inkongruenzen kommt.
Mit anderen Worten: Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
In Bezug auf Absatz 4 unterstütze ich die Ausführungen des Kommissionspräsidenten; wir sind mit dem Antrag der Mehrheit einverstanden.