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Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-12-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Noch einmal kurz zu den Äusserungen von Kollege Rechsteiner: Es ist nicht so, dass der Bundesrat diese Fragen nicht beantwortet hätte. Bundesrat und Mehrheit wollen, wie Kollege Graber vorhin gesagt hat, auch Tonaufzeichnungen zulassen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme klar gesagt: "Unter Tonaufzeichnungen sind sämtliche akustischen Aufzeichnungen zu verstehen, auch die Aufzeichnung von Gesprächen." Es geht also nicht nur um den Lärm, sondern es geht auch um Gespräche, die geführt werden. Diese dürfen nach Meinung des Bundesrates und der Mehrheit auch aufgenommen werden. Diese Frage ist klar beantwortet.

Ob damit auch Richtmikrofone gemeint sind, darüber kann man wahrscheinlich streiten. Der Bundesrat schliesst die Richtmikrofone in seiner Stellungnahme aus. Er sagt: "Jedoch dürfen für Tonaufzeichnungen keine Geräte eingesetzt werden, die das menschliche Wahrnehmungsvermögen respektive die natürliche Hörfähigkeit wesentlich verstärken. Es dürfen z. B. keine Richtmikrofone und akustische Verstärker eingesetzt werden." Der Bundesrat geht hier also von Gesprächsaufzeichnungen ohne technische Verstärkungen aus. Die Mehrheit hat die Wortwahl mit dem Begriff "Bild- und Tonaufzeichnungen" übernommen. Die Mehrheit hat die technischen Instrumente zwar erwähnt, aber nur technische Instrumente zur Standortbestimmung. Richtmikrofone sind keine technischen Hilfsmittel zur Standortbestimmung, sondern zur Gesprächsverstärkung. Sie sind also mit diesem Wortlaut nicht gemeint.

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