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Stöckli Hans · Ständerat · 2017-12-14

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Das ist die zentrale Frage, und daran wird sich das Schicksal dieser Vorlage entscheiden. Wollen Sie tatsächlich den Satzteil "sowie technische Instrumente zur Standortbestimmung" in den Gesetzestext einfügen? In der Kommission haben wir über diesen Satz, der erst ganz am Schluss hereingekommen ist, kaum diskutiert. Wir haben nicht definiert, was unter "technischen Instrumenten" konkret zu subsumieren ist. Wir haben auch nicht den Zeitpunkt des Technikstandes definiert. Das bedeutet, dass wir hier einen sehr dynamischen Artikel haben, der es künftig erlaubt, technische Instrumente, die mit der Entwicklung der Technik entstehen, einzusetzen, ohne dass wir über deren Konsequenzen und Stärke und die damit verbundenen Eingriffsmöglichkeiten je diskutiert hätten. Das heisst, wir öffnen hier eine Möglichkeit zum Einsatz von technischen Hilfsmitteln, ohne zu wissen, was konkret damit gemeint ist.

Ich sage Ihnen, das dürfte spätestens in Strassburg zu grossen Diskussionen führen, weil wir in einem Gesetz für eine private Observation etwas verankert haben, bei dem wir heute gar nicht wissen, worum es geht. Das ist für mich unmöglich. Wenn wir GPS-Tracker einsetzen wollen, dann schreiben wir GPS-Tracker ins Gesetz. Wenn wir aber sagen "technische Instrumente", ohne zu definieren, worum es sich handelt, kommen wir unserer Aufgabe als Gesetzgeber nicht nach. Herr Bundesrat Berset hat heute Morgen ein paar Beispiele genannt, und diese könnte man noch vervielfältigen, und auch die Technik wird sie im Verlaufe der nächsten Jahre noch massiv vervielfältigen.

Wir hatten in der Vorlage des Bundesrates ursprünglich nur Bildaufzeichnungen. Der Bundesrat hat das dann in der Vernehmlassung erweitert und auch die Tonaufzeichnungen als möglich bezeichnet. Für mich ist das nicht die entscheidende Frage. Wichtig ist, dass wir nicht weiter gehen als mit den heute bekannten Massnahmen. Aber auch bei den Tonaufzeichnungen, die in der Vernehmlassung nicht nur Zustimmung bekommen haben, würden wir tatsächlich im Bereich der Versicherungen einen Lauschangriff ermöglichen und so Gespräche überwachen können. Wären dann Wanzen auch zugelassen? Wie weit würde man mit Tonaufzeichnungen gehen können? Auch über diese Tiefe der Massnahmen haben wir nicht gesprochen.

Dementsprechend bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, welcher den im Rahmen der Erarbeitung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts gemachten Vorschlag des Bundesrates aufgenommen hat.