Eymann Christoph · Nationalrat · 2018-02-26
Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-26
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten. Die Notwendigkeit für die Revision dieses Gesetzes ist offenkundig. Die bisherige Gesetzgebung regelt nur einen Teilbereich dieser Materie. Der technische und wissenschaftliche Fortschritt der letzten Zeit erfordert eine zeitgemässe gesetzliche Regelung. Dabei dürfen aber weder die Menschenwürde noch der Persönlichkeitsschutz vernachlässigt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit. Es ist gelungen, die verschiedenen Ebenen mit Regelungsbedarf zu erfassen. Dadurch gelingt es, mehreren Gruppen von Interessierten im medizinischen und im nichtmedizinischen Bereich und auch den Betroffenen gerecht zu werden, ohne dass hauptsächlich mit Verboten gearbeitet wird. Das Spannungsfeld zwischen technischen Möglichkeiten einerseits und ethischen Grundsätzen andererseits ist berücksichtigt worden, ebenso die Abgrenzung von anderen Gesetzen, zum Beispiel im Forschungsbereich. Der Verwaltung gebührt Dank für diese Arbeit.
Die FDP-Liberale Fraktion hat zur Kenntnis genommen, dass ihre in der Vernehmlassungsantwort geäusserten Änderungswünsche berücksichtigt worden sind. Hinsichtlich der Einsichtsrechte der Versicherer herrscht in der Fraktion keine Einigkeit. Der Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Interessen der Versicherer ist offenkundig. Die Mehrheit der Fraktion tritt hier für den Vorschlag der Mehrheit ein, eine definitive Festlegung der Fraktion erfolgt nach der Behandlung dieses Geschäftes im Ständerat.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Erkenntnisse ist die Frage wichtig, wie das Gesetz die Materie regelt. Auch mit Blick darauf muss das Gesetz liberal gestaltet werden. Es wäre nicht sinnvoll, prohibitiv zu legiferieren und damit zu verhindern, dass die Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Inland auch kommerziell erfolgen kann. Es ist davon auszugehen, dass dieses Gesetz bald wieder revidiert werden muss. In diesem Bereich ist eine starke Dynamik wahrnehmbar. Wissenschaft und Technik bearbeiten dieses Gebiet intensiv. Deshalb begrüssen wir auch Artikel 55 des Gesetzes, der eine Überprüfung der Zweckmässigkeit und Wirksamkeit fordert.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und bei den Blöcken 1 bis 3 der Mehrheit zu folgen.