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preparatory:AB 225308

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2018-02-26

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion wird eintreten. Das Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen, unter welchen genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich sowie DNA-Profile zur Abklärung der Abstammung oder zur Identifizierung vorgenommen respektive erstellt werden dürfen. Man muss sich bewusst sein, dass auch mit der Revision die mit der genetischen Analytik verbundenen Risiken oder Probleme nie abschliessend geregelt werden können. Die Entwicklungen auf diesem Gebiet sind rasant.

Durch die Revision wird der Geltungsbereich des Gesetzes erweitert. Neu werden auch Untersuchungen von Eigenschaften des Erbguts ausserhalb des medizinischen Bereichs und Untersuchungen von nichtvererbbaren Eigenschaften aufgenommen. Ausgenommen bleiben Untersuchungen, die in anderen Gesetzen geregelt sind, z. B. im Fortpflanzungsmedizingesetz. Auch bezüglich Datenschutz erachtet die BDP-Fraktion das Gesetz als gut, man muss aber auch dort schauen, dass keine drastischen Verschärfungen des Datenschutzes in dieses Gesetz gepackt werden. Es braucht keine weiter gehenden Regelungen als die vom Bundesrat hier vorgeschlagenen.

Es ist ein Gesetz, welches Emotionen hervorrufen kann. Genetische Untersuchungen haben von Anbeginn an ethische, psychologische und soziale Fragen aufgeworfen. Es gibt Haltungen von "alles muss möglich sein" bis "alles muss verboten sein". Die BDP-Fraktion ist überzeugt, dass man in erster Linie die Chancen sehen und solche Untersuchungen nicht verunmöglichen oder extrem erschweren sollte. Denn sie tragen eben auch zur Diagnostik, Prävention und Therapie von Erkrankungen bei. Sie ermöglichen - wahrscheinlich je länger, je mehr - auch die Entdeckung von Krankheitsveranlagungen und damit unter Umständen auch eine frühestmögliche Bekämpfung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu sagen, dass es nie möglich sein wird, aufgrund einer Veranlagung auch auf das Ausbrechen einer Krankheit zu schliessen. Das bedeutet auch, dass das Recht auf Nichtwissen ein wichtiges Recht sein wird.

Die Revision ist notwendig. Wir danken der Verwaltung und dem Bundesrat für die Erarbeitung dieses Gesetzes. Die BDP-Fraktion unterstützt bis auf eine Ausnahme die Mehrheit. Dazu werde ich in der Detailberatung noch zu sprechen kommen.

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