Janiak Claude · Ständerat · 2018-02-26
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-26
Wortprotokoll
Die Motion Gschwind 15.3648 will den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, damit Investitionen von öffentlichen und privaten Kabelfernsehnetz- und Telekommunikationsnetzbetreibern steuerlich befreit werden, sodass in den Randregionen der Schweiz eine Hochbreitbandversorgung geschaffen werden kann. Begründet wird es damit, dass in vielen Randregionen der Schweiz die Breitbandversorgung nur sehr lückenhaft oder gar nicht gewährleistet sei. In der Motion wird auf den Kanton Jura verwiesen, aber man könnte natürlich auch andere Regionen der Schweiz erwähnen. Es geht also um Lücken im digitalen Netz.
Letztlich geht es hier um ein Thema, das uns auch nächste Woche noch einmal beschäftigen wird, mit einem Vorstoss Ihrer Kommission zu 5G, der Motion 18.3006, und der Motion Candinas 16.3336. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass sich bei dieser Motion Candinas - die die gleiche Diagnose stellt, nämlich, dass diese Erschliessung eben nicht überall in der Schweiz gewährleistet ist - alle einig sind, dass man das verbessern will. Bezogen auf den vorliegenden Vorschlag ist die Kommission einstimmig und wie der Bundesrat der Auffassung, dass der in der Motion vorgeschlagene Weg über die Steuer nicht der gute Weg ist. Die Kommission teilt zwar das Anliegen, dass die Randregionen besser erschlossen werden sollten und nicht ein noch grösserer digitaler Graben zwischen den Zentren und dem Rest des Landes entstehen soll. Aber sie ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass steuerliche Anreize wenig sinnvoll sind. Das wäre administrativ sehr komplex, und es würden zusätzliche Kosten alleine dadurch verursacht.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb wie der Bundesrat, diesen Vorstoss abzulehnen. Steuererleichterungen sind nicht das richtige Instrument, um das Ziel zu erreichen, das die Kommission eigentlich unterstützt.