Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-02-26
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-26
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, dass ich zum Votum von Herrn Graber kurz Stellung nehme. Wir haben die Frage der Heiratsstrafe im Rahmen der Altersvorsorge 2020 sehr intensiv diskutiert. Es lag tatsächlich ein Antrag vor, die Ehepaarrente auf 160 Prozent zu erhöhen. Wir haben uns dann im Sinne eines Kompromisses, auch nach Einsicht in eine Saldobilanz, bei 155 Prozent gefunden. Diese 5-prozentige Erhöhung verursacht Kosten von 350 Millionen Franken. Es lagen uns in einem speziellen Bericht in Bezug auf die Heiratsstrafe auch Zahlen von 160, 170, 180, 190 und 200 Prozent vor - 200 Prozent wären je eine volle bzw. maximale einfache Altersrente für beide Ehepartner. Diese Zahlen waren eindeutig. 200 Prozent bedeuteten rund 4 Milliarden Franken Mehrkosten. Es wäre dann eigentlich die Logik, dass jeder eine volle Rente bekäme.
Wir werden in der nächsten Runde in Bezug auf die Revision der Sozialversicherungen wieder über dieses Problem sprechen müssen. Nur kann ich Ihnen sagen: Eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozent wird dann mit Sicherheit nicht reichen. Insofern, Herr Kollege Föhn, bin ich eben nicht ganz sicher, ob es klug ist, ein Signal auszusenden und die Hoffnung zu wecken, dass die entsprechenden Renten allenfalls korrekt fast verdoppelt werden, wenn man nachher in der Revision der künftigen Altersvorsorge wieder darauf verzichten wird. Das wäre wahrscheinlich nicht ganz ehrlich gegenüber denjenigen, die jetzt nur 155 Prozent bekommen, für sich aber 200 Prozent erwarten - was die Logik wäre -, welche dann doch wieder gekippt würden. Das wäre ein falsches Signal.
Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir auch bei diesem Thema, in Bezug auf die Heiratsstrafe, vorsichtig sein müssen. Wenn wir die Abschaffung der Heiratsstrafe korrekt durchziehen, wird diese ganz massive Kosten verursachen.