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Engler Stefan · Ständerat · 2018-02-26

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Ich möchte Sie mit der Kommission bitten, diese Motion abzulehnen. Die Kommission hat den Handlungsbedarf erkannt. Frau Bruderer hat darauf hingewiesen: Es sind zwei parlamentarische Initiativen unterwegs, die sich mit diesem Thema befassen.

Ich bin auch der Auffassung, Herr Kollege Rechsteiner, dass Handlungsbedarf besteht, und teile die Auffassung, dass es Aufgabe der Eignervertretung, also des Bundesrates, ist, überall dort, wo der Bund Alleinaktionär oder Mehrheitsaktionär ist, darauf zu schauen, was die Kader verdienen. Er hat über die Generalversammlungen und die Wahrnehmung der Aktionärsinteressen die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.

Der Vorstoss Pardini, über den wir jetzt sprechen, legt aber eine obere maximale Limite fest und bindet damit das ganze künftige Entlöhnungssystem in ein zu starres System ein. Ich halte das nicht für sachdienlich, weil nebst der gesellschaftlichen Akzeptanz, die Sie jetzt vor allem ansprechen, ja auch andere Kriterien zu berücksichtigen sind, um festzulegen, wie hoch die Löhne der Chefs sein sollen. Der Marktvergleich, die Frage, was eine solche Führungsperson in der Privatwirtschaft verdienen könnte, aber auch ein Blick auf die interne Lohngerechtigkeit und damit das Lohngefüge innerhalb der Unternehmung selber sind mitzuberücksichtigen. Auch die unternehmerische Leistung, die bei der einen Unternehmung höher und bei der anderen weniger hoch ist, gilt es zu berücksichtigen, wie auch die gesellschaftliche Akzeptanz in der Bevölkerung. Diese schaut natürlich darauf, was in den Service-public-Betrieben verdient werden kann.

Ich glaube auch nicht, Herr Kollege Rechsteiner, dass ein oberer Lohndeckel dazu führen wird, dass die unteren und mittleren Kader mehr verdienen könnten. Eher wird das Gegenteil eintreten, dass der Druck nämlich nach unten weitergegeben wird. Wenn qualifizierte Fachkräfte, Ingenieure, Ökonomen, die heute recht verdienen, im Lohn weiter hinuntergedrückt würden, dürfte es zunehmend schwieriger werden, diese für die staatsnahen Betriebe noch zu finden. Auch diese Auswirkung sollte man also nicht ausser Acht lassen, ebenso die Auswirkungen auf die Kantone. Viele Kantone haben eigene Regeln entwickelt, wie Kader von staatsnahen Unternehmungen der Kantone entschädigt werden.

Deshalb bin ich der Auffassung, dass eine Vorgabe mit einer starren Grösse all diesen unterschiedlichen Anforderungen nie gerecht werden kann und dass es jetzt Aufgabe der Kommissionen sein wird, ein Konzept vorzubereiten, das dem Bundesrat nicht nur Richtlinien, sondern gesetzliche Vorgaben gibt, wie diese Bandbreiten in Zukunft ausgestaltet werden sollen.

Lehnen Sie die Motion ab. Sie haben Gewähr dafür, dass der Handlungsbedarf anerkannt ist und dass man im Verlauf der nächsten Zeit aus den Kommissionen hören wird, welchen Weg das Ganze nehmen soll.