Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-02-27
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-27
Wortprotokoll
Worum geht es? Es geht bei diesen beiden Vorstössen um Artikel 29 des Radio- und Fernsehgesetzes, also um die Regelung der nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG. Es geht also hier nicht um eine Frage des Service public, sondern es geht um diejenigen Fragen, welche nicht den Programmauftrag betreffen, welche eben nicht in der Konzession enthalten sind, das heisst zum Beispiel um Kooperationen der SRG mit anderen Unternehmen.
Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, dass hier ein Handlungsbedarf besteht, weil sich die Situation in den vergangenen Jahren immer mehr verändert hat. Es ist ja bereits heute so, dass solche nichtkonzessionierten Tätigkeiten seitens der SRG dem Bundesamt für Kommunikation gemeldet werden müssen. Das Bundesamt für Kommunikation kann, wenn der Programmauftrag gefährdet scheint oder der Spielraum anderer Medienunternehmen zu sehr eingeschränkt werden könnte, diese Tätigkeiten mit Auflagen versehen oder allenfalls als Ultima Ratio sogar verbieten.
Wir haben nun zwei Vorstösse vorliegen. Der eine ist die Motion des Ständerates 17.3355, "Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz", und der zweite ist die gleichnamige parlamentarische Initiative Hiltpold 16.422, wobei Ihnen die Kommissionsmehrheit in beiden Fällen Annahme bzw. Folgegeben empfiehlt.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es nicht opportun wäre, auf die Erarbeitung eines Mediengesetzes oder auf die Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes zu warten, sondern dass dieses Anliegen schneller angegangen werden könnte, wenn man diesen beiden Vorstössen zustimmt, namentlich der parlamentarischen Initiative Hiltpold, welche die Kommission bereits in einer früheren Phase unterstützt hat.
Die parlamentarische Initiative Hiltpold verlangt, dass diese nichtkonzessionierten Tätigkeiten zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitragen, dass alle Medienunternehmen diskriminierungsfrei Zugang zu einer Mitwirkung bei einer Zusammenarbeit erhalten und Medienunternehmen auf Gesuch hin bei den Verfahren über diese nichtkonzessionierten Tätigkeiten Parteistellung gewährt wird. Dies ist ein Punkt, der vor allem den Fall um das Unternehmen Admeira betrifft. Die Motion des Ständerates verlangt schliesslich, dass diese nichtkonzessionierten Tätigkeiten zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen und die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt wird.
Unsere Kommission beantragt Ihnen mehrheitlich, die Motion in dem Sinne abzuändern, dass dies nicht bei der Erarbeitung eines Mediengesetzes so zu regeln sei, sondern generell bei einer Gesetzesrevision, das heisst bei einer Partialrevision des Radio- und Fernsehgesetzes, und dass es um allfällige Kooperationen der SRG geht. Man will damit ausdrücken, dass diese Kooperationen eigentlich nicht der Normalfall sind, sondern eher die Ausnahme bedeuten sollen.
Kurz zusammengefasst: Es geht hier nicht einzig und allein um medienpolitische Fragen, sondern es geht hier auch um ordnungspolitische und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deswegen, die abgeänderte Motion anzunehmen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und die Unterstützung.