Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-02-27
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-02-27
Wortprotokoll
Raserdelikte waren vor zehn Jahren, als wir das Gesetz anpassten und die Volksinitiative "Schutz vor Rasern" dann auch in das Gesetz einfloss, das grosse Thema. Schon damals haben wir, wie bei jedem Gesetz, gesagt, dass man selbstverständlich die Wirkungen prüft und evaluiert, welche Massnahmen geholfen haben und welche nicht.
Insgesamt ist es so: Via sicura mit allen Massnahmen ist ein grosser Erfolg. Wir konnten die Anzahl Unfälle reduzieren. Wir konnten die Anzahl Getötete und Schwerverletzte reduzieren. Insofern ist das Ganze sinnvoll.
Wenn man aber genauer hinschaut, sieht man, dass es eben Massnahmen gibt, die sich im Laufe dieser zehn Jahre als wenig wirksam und als zu einengend herausgestellt haben. Darum geht es. Im Evaluationsbericht des Bundesrates vom Juni 2017 wurde dies aufgezeigt. Die Kommissionen von Ständerat und Nationalrat haben sich damit befasst und sind zum Schluss gekommen, dass nicht alles, was man damals beschlossen hat, Sinn macht. Die Kernelemente der damaligen Raser-Initiative bleiben aber bestehen. Das möchte ich schon auch denjenigen, die jetzt skeptisch sind, nochmals in Erinnerung rufen. Ein Raserdelikt bleibt ein Verbrechen. Es ist nicht mehr ein Kavaliersdelikt, es ist ein Verbrechen. Es bleibt damit auch die Strafobergrenze von vier Jahren Freiheitsstrafe bestehen. Das ist eine gewaltige Strafandrohung. Das ist auch richtig so. Das bleibt unangetastet.
Was wir aber in der Praxis zu wenig berücksichtigt haben, ist der Ermessensspielraum der Richter. Ein Richter ist sich gewohnt, bei jedem Straffall den Einzelfall anzuschauen. Sie erinnern sich, diese Diskussion hatten wir bei Initiativen der SVP auch schon. Da hat gerade auch die Linke gesagt, dass der Einzelfall und nicht ein Automatismus zählt und dass man nicht alles über einen Leisten schlagen darf. Die Einzelfallgerechtigkeit ist wichtig.
Hier hat die Evaluation eben auch gezeigt: Der Automatismus - das Gesetz definiert schon, welche Geschwindigkeitsüberschreitung eben automatisch ein Raserdelikt ist -, in Kombination mit der Mindestfreiheitsstrafe, in Kombination mit der Mindestdauer des Führerausweisentzugs, meistens dann [PAGE 57] noch mit dem Einzug des Fahrzeugs, höhlt in der Summe den Ermessensspielraum des Richters praktisch aus. Der Richter kann den Einzelfall gar nicht mehr genügend berücksichtigen, weil diese Automatismen ihm strenge Fesseln anlegen.
Ich erinnere daran: Gerade in Fällen, in denen Sie in einem Quartier fahren, haben Sie die Höchstgeschwindigkeit schnell einmal um 30 Kilometer pro Stunde überschritten; dann sind Sie sehr schnell ein Raser. Auf der Hauptstrasse oder innerorts generell ist es etwas ganz anderes, wenn Sie mit 100 oder 110 Kilometern pro Stunde durchfahren.
Hier geht es um diese Einengungen. Hier soll der Richter wieder den Ermessensspielraum haben, der ihm - auch bei anderen Straftatbeständen, wie wir sie im Gesetz festgeschrieben haben - zusteht.
Die Rückgriffspflicht der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer bei Unfallschäden wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand oder wegen Rasens soll wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt werden. Die Evaluation hat gezeigt, dass der obligatorische Rückgriff keinen wirklichen Nutzen für die Verkehrssicherheit hat. Der Bundesrat wollte mit dem obligatorischen Rückgriff verhindern, dass die Versicherer gegen einen Prämienaufschlag auf den Rückgriff bei grobfahrlässig verursachten Schäden verzichten. Weil die geltende Regelung die Rückgriffspflicht auf bestimmte Widerhandlungen beschränkt, besteht für die Versicherer diese Möglichkeit in zahlreichen Fällen aber weiterhin. Die Zweckmässigkeit der Regelung hat sich auch als fraglich erwiesen. Rückgriff nehmen müssen die Versicherer bei Unfallschäden wegen Rasens oder Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Diese Delikte verlieren im Unfallgeschehen aber an Bedeutung, weil es immer mehr Unfälle wegen Unaufmerksamkeit oder wegen Ablenkung gibt. Bei diesen Widerhandlungen aber haben die Versicherer keine Rückgriffspflicht.
Noch etwas zur Zahl der Unfälle: Wir sind uns sicher alle einig, dass jeder Unfall mit Körperschäden oder gar mit getöteten Menschen einer zu viel ist. Aber, Frau Nationalrätin Rytz, im Jahr 2016 hatten wir 55 000 Unfälle, wenn man alle zusammenzählt. Das ist die Statistik. Von diesen Unfällen, das muss man jetzt schon auch sehen, geschahen 1527 Unfälle infolge Geschwindigkeitseinflusses, und unter diesen 1527 Fällen, welche auf Geschwindigkeit als erste oder zweite oder dritte Ursache zurückzuführen sind, waren 20 Unfälle mit getöteten Personen. Das muss man also auch im Verhältnis zu den im Jahr 2016 insgesamt 208 bei Unfällen getöteten Personen sehen und dieser Zahl gegenüberstellen.
Insofern glauben wir, dass auch gerade hier sehr viele Massnahmen, auch die Diskussion, wahrscheinlich auch die Ausbildung, vielleicht auch Assistenzdienste bei den Fahrzeugen mitgeholfen haben, dass Via sicura effektiv erfolgreich ist. Das möchte der Bundesrat weiterziehen. Er ist aber sicher, dass der Ermessensspielraum für den Richter richtig ist, er wird weiterhin diese Unfälle sicher nicht banalisieren. Aber die Erfolge in der Statistik werden wir nicht gefährden, indem wir dem Richter mehr Ermessensspielraum geben. Deshalb stehen wir dazu, dass die erwähnten Motionen eine Annahme verdienen.