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Bühler Manfred · Nationalrat · 2018-02-27

Bühler Manfred · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-27

Wortprotokoll

Die Motion 17.3632 ist am 29. August 2017 von der KVF-SR eingereicht worden. Die Motion kommt nicht von ungefähr, sondern basiert auf den Erkenntnissen des Bundesrates in seinem Evaluationsbericht vom 14. April 2016 zu Via sicura.

Das Gesetzespaket Via sicura ist am 15. Juni 2012 vom Parlament angenommen worden. Es enthält einen ganzen Strauss von Massnahmen, welche von der Prävention zur besseren Durchsetzung der bestehenden Regeln bis zu Infrastrukturmassnahmen und natürlich zu Repression gehen. Im Publikum sind allerdings vor allem die repressiven Massnahmen ein Thema, so auch in der Politik. Wir diskutieren diese Themen seit einigen Jahren in diesem Parlament, so zum Beispiel mit der Motion meines jurassischen Kollegen Gschwind 15.3125, welche den Bundesrat beauftragen will, "einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes in der Fassung Via sicura vorzulegen, damit die Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen und administrativen Sanktionen wiederhergestellt wird". Diese Motion ist vom Nationalrat am 21. September 2016 angenommen worden, der Ständerat hat sie noch nicht behandelt. Ich erinnere auch noch an die parlamentarischen Initiativen Addor 15.500, Regazzi 15.413 und Rieder 17.413.

Wir wissen, dass seit dem Beschluss des Via-sicura-Pakets eine Abnahme der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten feststellbar ist. Das ist gut so und freut uns alle. Allerdings gehen gewisse Massnahmen zu weit und haben wohl nur wenig Wirkung auf die Verkehrssicherheit und die Opferzahlen. Um genau solche Punkte geht es hier.

Die Motion enthält drei Punkte. Erstens sollen bei einem fahrlässigen Raserdelikt die Mindeststrafe von 12 Monaten Freiheitsstrafe und die Mindestdauer des Führerscheinentzugs von 24 Monaten herabgesetzt werden. Diese Korrektur ist nach Ansicht der Mehrheit der Kommission notwendig, weil die damalige Verschärfung über das Ziel hinausgeschossen ist. Es sind nämlich in der Praxis viele Fälle von Ersttätern aufgetaucht, welche gemäss Via sicura bei einem Raserdelikt absolut unverhältnismässig hart bestraft werden. Man wollte Raser im Sinne von unbelehrbaren Wiederholungstätern härter bestrafen. In der Realität trifft es vor allem weitgehend unbescholtene Bürgerinnen und Bürger. Das soll korrigiert werden, indem die Mindeststrafen aufgehoben werden. Notabene: Die Maximalstrafen werden nicht geändert, Wiederholungstäter kann man also nach wie vor sehr scharf verurteilen. Aber der Richter wird gegen unten wieder einen Ermessensspielraum haben, sodass die Einzelfallumstände wieder berücksichtigt werden können. Ein Ersttäter auf einer leeren Autobahn bei guter Witterung, der niemand ausser sich selbst konkret gefährdet oder der eine temporäre Temporeduktion übersehen hat, soll nicht übermässig verurteilt werden.

Unterstreichen muss man auch noch, dass nur Fälle der Fahrlässigkeit anvisiert werden. Ein vorsätzliches Handeln wird nach wie vor hart bestraft. Das Ziel dieser Anpassung ist auch, das Raserdelikt besser und kohärenter in die Rechtsordnung einzubetten. So würden diese Fälle im System des Strafrechts ähnlich gehandhabt wie die im Strafgesetzbuch vorgesehene Gefährdung des Lebens, welche keine Mindeststrafe kennt.

Zur zweiten Ziffer der Motion, gemäss der die Verpflichtung zum Rückgriff gemäss Artikel 65 des Strassenverkehrsgesetzes wieder ein Rückgriffsrecht der Versicherungen werden soll - das ist eigentlich der Inhalt der parlamentarischen Initiative Addor 15.500 -: Diese Änderung will nur den alten Zustand wiederherstellen, der lange Zeit gegolten hat. Sie ist eigentlich weitgehend unbestritten. Jedenfalls gab es in der Kommission wenig Opposition gegen diesen bestimmten Punkt. Das leuchtet auch ein, weil diese Bestimmung eigentlich sehr wenig mit der Verkehrssicherheit zu tun hat. Hier geht es nur noch darum, Täter nach einem strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren auch noch auf finanzieller Ebene zu bestrafen. Diese sogenannte "triple peine", wie es mein Kollege Addor in seiner Initiative bezeichnet hat, soll nicht eine Pflicht sein, sondern es soll ein Recht der Versicherung geben, im Einzelfall prüfen zu können, ob es Sinn macht oder nicht, Regress zu nehmen.

Zur letzten Ziffer der Motion, die besagt, es solle auf die Einführung der Datenaufzeichnungsgeräte und Alkoholwegfahrsperren verzichtet werden: Diese Massnahmen sind noch nicht in Kraft - das wissen wir alle. Es kann vordergründig tatsächlich erstaunen, dass eine Massnahme aufgehoben werden soll, bevor sie greift. Aber die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass dieser Schritt Sinn macht. Die Evaluation des Bundesrates hat gezeigt, dass diese Massnahmen nicht notwendig sind und dass sie sehr schwierig umsetzbar und letztlich wenig wirksam wären. Es wird zwar argumentiert, dass es im Ausland gute Erfahrungen damit gibt, aber das stimmt nicht unbedingt, weil die Voraussetzungen anders sind. Man muss zum Beispiel beachten, dass Datenaufzeichnungsgeräte von den Versicherungen, welche auf dieser Basis Rabatte gewährt haben, wieder abgeschafft werden. Diese Geräte sind recht teuer, und es stellen sich viele Fragen zur Praktikabilität und zum Datenschutz.

Zu den Alkoholwegfahrsperren muss man festhalten, dass zwar im Ausland solche Systeme bestehen, aber in der Regel ein Ersatz für den Führerausweisentzug sind. In der Schweiz würden die Alkoholwegfahrsperren quasi noch auf einen Führerausweisentzug folgen. Das ist ganz anders und eigentlich unverhältnismässig. Es ist nämlich bereits jetzt so, dass eine Person, welche die Alkoholwegfahrsperre einbauen müsste, ein Wiederholungstäter bezüglich Alkohol am Steuer ist. Solche Personen müssen, wenn sie den Ausweis zurückhaben wollen, einen medizinischen Bericht vorlegen, wonach sie den Alkoholmissbrauch überwunden haben. Solche Berichte kann man heute nur aufgrund von sehr aufwendigen, teuren und gründlichen Abklärungen erhalten. In solchen Fällen noch eine Alkoholwegfahrsperre draufzuschlagen ist eigentlich zu viel des Guten.

Zudem darf man nicht aus den Augen verlieren, dass sowohl Alkoholwegfahrsperren wie auch Datenaufzeichnungsgeräte sehr leicht umgangen werden können, indem man einfach das Auto eines Kollegen oder eines Familienmitglieds braucht. Summa summarum verursachen diese Massnahmen viel Aufwand für sehr wenig bis keine Wirkung, und es macht Sinn, diese gleich wieder aufzuheben, wenn man sieht, dass sie nichts bringen.

Zusammengefasst gilt es festzuhalten, dass es bei dieser Motion nicht darum geht, Via sicura wesentlich abzuschwächen oder gefährliche Raser mit Samthandschuhen anzufassen. Es geht lediglich darum, punktuell Korrekturen anzubringen, wo man über das Ziel hinausgeschossen. So wird das Sanktionssystem wieder kohärenter, und die Akzeptanz in der Bevölkerung kann nur steigen.

In der Kommission bildeten sich Minderheiten. Die erste, die Minderheit Guhl, will Ziffer 3 der Motion streichen, also die Alkoholwegfahrsperren und die Datenaufzeichnungsgeräte beibehalten. Es sei nicht gut, wurde gesagt, eine Massnahme, welche noch gar keine allfällige Wirkung gezeitigt hat, wieder zu streichen. Damit begünstige man Wiederholungstäter und notorische Fiaz-Täter.

Eine zweite Minderheit, die Minderheit Rytz Regula, will die Motion ganz ablehnen. Es wird unter anderem argumentiert, dass es nicht fair sei, die Via-sicura-Massnahmen abzuschwächen, weil das Paket, so, wie es vom Parlament geschnürt wurde, zum Rückzug der Initiative von Road Cross geführt habe. In einem solchen Kontext dürfe man nicht nach wenigen Jahren wieder das Gesetz mildern.

Die Kommission hat die entsprechenden Anträge abgelehnt, den ersten mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen und den zweiten, indem sie die Annahme der Motion mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen hat.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, die Motion unverändert anzunehmen.