preparatory:AB 225770
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-02-28
Wortprotokoll
Sozusagen der Oberbau der Diskussion, die wir heute führen, ist der Schutz der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger. Innerhalb dieses Gesamtthemas hat die Initiative den Bereich der finanziellen Privatsphäre herausgehoben.
Der Bundesrat hat diesen Vorschlag von Anfang an als wenig tauglich betrachtet. Er stellt sich aber durchaus positiv zum Hauptziel, nämlich zum Schutz der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern. Auch den Gegenentwurf hat der Bundesrat in dieser Form nicht befürwortet. Damit sind wir auch mit dem Resultat Ihrer Beratungen eigentlich zufrieden bzw. stimmen damit überein. Der Bundesrat hat auch - das haben Sie festgestellt - aufgrund von zwei gleichlautenden Motionen aus dem Parlament die Steuerstrafrechtsrevision nicht nur sistiert, sondern jetzt abgeschrieben. Damit ist dieses Thema grundsätzlich erledigt.
Ich glaube, die Diskussion hat, auch wenn sie jetzt als unnötig bezeichnet worden ist, durchaus einen tieferen Sinn gehabt. Ich glaube, der Respekt vor hunderttausend Bürgerinnen und Bürgern, die eine Volksinitiative unterschreiben, gebietet es, dass man sich mit dem Thema dieser Initiative auch gründlich auseinandersetzt. Ich glaube, der Kern dieser Initiative entspricht auch unserem gemeinsamen Staatsverständnis. Der Staat vertraut dem Bürger: Das ist das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Wenn wir das umkehren und der Staat grundsätzlich dem Bürger misstraut, dann kehren wir die Grundwerte unseres Staates um. So kann ich sehr gut damit leben, dass das Bankkundengeheimnis in der Form, wie es heute besteht, weitergeführt wird, auch wenn es nicht in der Verfassung steht. Denn die Grundlage muss bleiben, dass der Staat seinen Bürgern vertraut. Wir wollen nicht einen Staat, der den Bürger rund um die Uhr kontrolliert; das wäre die Umkehr unseres Staatsverständnisses.
So stimmen wir also auch darin überein, dass Sie auf den Gegenentwurf nicht eintreten. Das Thema ist damit erledigt, und die Steuerstrafrechtsrevision ist damit abgeschrieben.