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Haering Barbara · Nationalrat · 2000-03-14

Haering Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Der Krieg hat im letzten Jahrhundert sein Gesicht grundlegend verändert. Nur noch selten geht es um Auseinandersetzungen zwischen Nationalstaaten und ihren Armeen. Der Krieg hat heute das Gesicht von Völkermord, das Gesicht der Missachtung von Menschenrechten und Völkerrecht, er hat das Gesicht der schieren Verzweiflung von Frauen, Kindern und Männern.

Die Schweizer Friedensbewegung weiss sich für den Frieden über unsere Landesgrenzen hinaus verantwortlich. Aus diesem Grund unterstützte sie mit klarer Mehrheit bereits die Blauhelm-Vorlage. Aus diesem Grund sprechen wir uns auch heute grundsätzlich für Einsätze der Schweizer Armee im Rahmen friedenserhaltender Massnahmen der Staatengemeinschaft aus.

Unsere Priorität liegt allerdings klar bei zivilen Massnahmen und damit bei Einsätzen von zivilen Personen. Diese Priorität steht in Kohärenz zur Politik der Uno und der OSZE. Auch deren zivile Einsätze machen das Vielfache ihrer bewaffneten Einsätze aus. Aber gerade dort, wo die Lage der Bevölkerung am dramatischsten ist, müssen Chaos und Anarchie zuerst mit "verpolizeilichter" Gewalt der Staatengemeinschaft eingegrenzt, muss die Situation stabilisiert werden, bevor humanitäre Hilfe einsetzen kann, bevor an einen Wiederaufbau der Zivilgesellschaft, an Demokratie und an Pluralismus gedacht werden kann. Es geht darum, Gewaltsituationen so weit zu stabilisieren, dass zivile Unterstützung wirksam werden kann. Unbewaffnet geht dies leider oft nicht.

Deshalb spricht sich die SP-Fraktion klar für Eintreten auf diese Vorlage aus.

Doch was die Schweiz hier plant, sind keine Kadettenübungen. Es geht um den Ernstfall, und deshalb sind an den bewaffneten Einsatz von Schweizer Truppen im Ausland klare Forderungen zu stellen:

1. Die Schweiz zieht nicht allein in Konfliktgebiete und nicht als "Stiefelknecht" der Nato. Sie stellt sich nicht zwischen die Konfliktparteien und die Staatengemeinschaft. Bewaffnete Schweizer Truppen leisten ihren Einsatz nur im Rahmen völkerrechtlicher Mandate der Uno oder der OSZE. Die Sicherheit im Völkerrecht und in der Solidarität der Staatengemeinschaft ist unabdingbar. Ein Alleingang von Schweizer Truppen im Ausland würde zudem das aussen- und sicherheitspolitische Engagement der Schweiz für den Aufbau eines Systems kollektiver Sicherheit unter dem Schirm der Staatengemeinschaft unterlaufen, und dies selbst dann, wenn ein solcher Alleingang unter dem Deckmantel der Neutralität stattfinden würde.

2. Waffen dürfen nur zum Selbstschutz und zum Schutz anvertrauter Menschen und Güter eingesetzt werden. Offensiveinsätze müssen ausgeschlossen bleiben. Die Schweiz beteiligt sich ausschliesslich an friedenserhaltenden, nicht aber an offensiv friedenserzwingenden Einsätzen.

Diese Bedingungen haben SP und Friedensbewegung bereits im Rahmen der Vernehmlassung mit aller Deutlichkeit formuliert. Die Vorlage des Bundesrates bringt jedoch nach wie vor nicht die notwendige Klarheit. So soll der bewaffnete Einsatz von Schweizer Truppen auch möglich sein, wenn er ohne völkerrechtlich bindendes Mandat der Uno oder der OSZE, sondern nur mit dem Einverständnis des betroffenen Landes stattfindet.

Nicht umsonst sprechen in diesem Zusammenhang verschiedene Kreise von links und von rechts von einem Blankoscheck für Nato-Einsätze. Zudem soll die Bewaffnung die Durchsetzung des Auftrages garantieren und dies ohne Präzisierung des Waffeneinsatzes. In dieser Situation droht der Vorlage eine Opposition von zwei Seiten. Die Auns hat ihr "Njet" und ihr Referendum bereits mit isolationistischem und scheinpazifistischem Pathos angekündigt. Ihre Vertreter werden heute eingrenzende Anträge aus rein taktischen Gründen ablehnen, um die Vorlage später besser bekämpfen zu können. Die GSoA bereitet ihrerseits mit einem von namhaften Persönlichkeiten unterzeichneten Aufruf den Boden für ein friedenspolitisches Referendum vor.

Damit wird deutlich: Die Öffnung der Schweiz gelingt auch im Rahmen und im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik nur, wenn FDP, CVP und SP zu einer für alle drei Parteien tragfähigen Lösung finden. Dies ist die Aufgabe, vor der wir heute stehen; dies ist auch die Aufgabe, die anschliessend dem Ständerat gestellt sein wird. Die SP-Fraktion hat sich mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 1 für Eintreten auf diese Vorlage ausgesprochen. Sie wird mit ähnlichem Verhältnis auch die verschiedenen Rückweisungsanträge - abgesehen vom Antrag Maspoli - ablehnen. Sie manifestiert damit ihr klares Engagement für friedenserhaltende Anträge, für friedensunterstützende Einsätze der Schweizer Armee im Rahmen der Staatengemeinschaft.

Mit der gleichen Klarheit wird sie sich aber auch einsetzen für folgende Bedingungen: Beschränkung auf Einsätze im Rahmen völkerrechtlicher Mandate der Uno oder der OSZE; Beschränkung des Waffeneinsatzes zum Selbstschutz und zum Schutz anvertrauter Menschen und Anlagen und expliziter Verzicht auf friedenserzwingende Massnahmen.

Diese Präzisierungen sind nicht nur Bedingungen der SP, sie sind gleichzeitig Voraussetzung für einen Erfolg dieser Vorlage in der Volksabstimmung. In diesem Sinne bauen wir auf Ihre Vernunft, auf Ihre Weitsicht, und dies im Interesse der Opfer von Gewaltkonflikten.