Hösli Werner · Ständerat · 2018-02-28
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28
Wortprotokoll
Wenn etwas in der Politik eine Konstante ist, dann dies: dass wir laufend von notwendiger Deregulierung sprechen und doch das Gegenteil tun. Diese Vorlage ist für mich wieder ein Beispiel dafür.
Wie bekannt, sind jetzt die Grundlagen schon geschaffen, um gegen Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts vorzugehen, wenn sie so vorliegen. Das erscheint als nicht genug, sodass nun alle - und ich betone: alle - Betriebe ab einer völlig willkürlichen Betriebsgrösse eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen; dies, obwohl in der Botschaft zu lesen ist: "Es kann allerdings vorkommen, dass in einem Unternehmen in Einzelfällen eine Lohndiskriminierung vorliegt, obwohl die Analyse der Löhne keine systematische Ungleichbehandlung offenbart hat. Gegen individuelle Lohndiskriminierungen kann weiterhin mit Lohnklagen nach dem Gleichstellungsgesetz vorgegangen werden." Ergo: Auch diese Massnahme, die jetzt vorgeschlagen wird, trägt im besten Fall nur teilweise zur Klärung von allfälligen Verstössen bei, und wenn es hart auf hart kommt, muss man gemäss den jetzt schon vorgegebenen und verankerten Verfahren vorgehen.
Nun komme ich zu dieser Lohngleichheitsanalyse: Wie bekannt, gibt es in der Baubranche Betriebe, in denen - vielleicht mit Ausnahme von Angestellten im Administrativbereich - nur männliche Arbeitnehmer tätig sind. Persönlich kenne ich mich in gewissen Bereichen des Gesundheitswesens gut aus. Da sind Institutionen - mit 80 bis 90 Prozent Frauenanteil bis hinauf in die Führung - fest in Frauenhand. Ich weiss, wovon ich rede: Ich bin in einer fünfköpfigen Geschäftsleitung der einzige Mann, und ich fühle mich wohl dabei. Auch das ist kein Problem. Wer nur einen Blick auf die Lohnstrukturen und Lohnlisten solcher Unternehmen wirft, stellt auf Anhieb fest, dass hier keinerlei geschlechterspezifische Lohndiskriminierung stattfindet, ja, dass keine stattfinden kann.
Nun soll ein Gesetz kommen, das auch von diesen Betrieben eine Lohngleichheitsanalyse verlangt. Eine Revisionsstelle hat zu prüfen, ob alle Daten richtig erhoben worden sind. Dann gibt es einen Bericht, und das Resultat ist dann den Mitarbeitenden mitzuteilen. Kostenpunkt: schnell einmal 10 000 bis 20 000 Franken pro Betrieb. Das wäre in etwa das Gleiche, wie wenn ich mich einer Untersuchung unterziehen müsste, die feststellen soll, ob ich vielleicht einmal an Haarausfall leiden könnte. Das Resultat ist offensichtlich, und trotzdem müsste ich die Untersuchung machen. So etwas wollen wir hier und heute jetzt beschliessen. Das kann es doch nicht sein. Es ist doch kein Wunder, wenn sich dann die Unternehmen fragen: Ja, wissen die in Bern denn überhaupt noch, was sie tun? Die unnötige Regulierungswut unseres Parlamentes ist eines der grössten Probleme für unsere Unternehmen.
Es gäbe ja auch noch das Hol- und nicht nur das Bring-Prinzip. Warum können Mitarbeitende irgendeines Kontrollorgans nicht in die Betriebe gehen und diese Strukturen und Lohnlisten einsehen? Dann ist die ganze Sache in einer halben Stunde erledigt, dann braucht es keine Analysen und Kontrollen von Revisionen. Das wäre vielleicht einmal ein Vorgehensprinzip. Oder entnehmen Sie doch einen Teil der gewünschten Daten den Lohnstrukturerhebungen, die wir periodisch immer wieder nach Bern schicken. Auch dort erkennen Sie doch, wenn irgendetwas falsch läuft. Sie können doch daraus ersehen, was da gut ist und was vielleicht zu verbessern wäre.
Deshalb bin ich klar für Nichteintreten. Die Herangehensweise an dieses Thema ist völlig verkehrt, generiert nutzlos [PAGE 62] Kosten und ist allen Unternehmen gegenüber per se ein Misstrauensvotum. Dagegen wehre ich mich ganz entschieden.