Graber Konrad · Ständerat · 2018-02-28
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-02-28
Wortprotokoll
Lohngleichheit ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich teile die Meinung, die die Frau Bundesrätin eben geäussert hat: Es hat auch gesellschaftliche Auswirkungen, das ist zentral. Ich verstehe, dass heute nach einem längeren Prozess - die Frau Bundesrätin hat ihn auch angesprochen - hier eine gewisse Ungeduld besteht und dass man jetzt endlich abdrücken möchte.
Die Lohngleichheit ist noch nicht erreicht, deshalb habe ich vorhin auch für Eintreten gestimmt, obwohl mich das Modell, das hier zur Diskussion steht, nicht überzeugt. Damit gebe ich auch zum Ausdruck: Ich werde diesem Modell, so wie es die Kommission verabschiedet hat, in der Gesamtabstimmung nicht zustimmen. Möglicherweise haben beim Eintreten Kolleginnen und Kollegen ähnliche Überlegungen angestellt und für Eintreten votiert, sich aber gesagt: Ja, die Lohnungleichheit besteht, wir haben Handlungsbedarf - aber nicht auf diesem Weg.
Jetzt hat die Frau Bundesrätin zu Beginn ihres Votums drei Punkte andiskutiert. Ich kann einfach sagen: Ich gehöre nicht zu jenen, welche die Lohndiskriminierung befürworten. Es ist klar, sie besteht, es gibt unerklärbare Differenzen. Auch der Zeitpunkt ist aus meiner Sicht richtig; es ist der richtige Zeitpunkt, um etwas zu tun. Aber das Modell, das muss ich nochmals erwähnen, überzeugt mich nicht. Ich habe auch Verständnis dafür, dass diese Diskussion emotional aufgeladen ist und man wirklich zu einem Abschluss kommen möchte. Ich bin aber auch überzeugt, dass es gerade in solchen Situationen manchmal geschickt ist, nochmals innezuhalten und gewisse Überlegungen anzustellen.
Nüchtern betrachtet, kann man sagen, dass mein Antrag - ich werde ihn nachher noch im Detail begründen - will, dass die Arbeit der Kommission ausgedehnt wird. Ich glaube, dass die Kommission eine gute Arbeit geleistet hat. Sie hat sich mit der konkreten Vorlage beschäftigt. Wir haben auch festgestellt, dass es in der Vergangenheit mit diesen freiwilligen Massnahmen nicht funktioniert hat. Aber die Kommission hat sich auf diese Vorlage konzentriert. Alternative Modelle - jedenfalls habe ich das den Diskussionen und Protokollen entnommen - sind nicht im Detail diskutiert worden.
Ich möchte denjenigen, denen es ein wichtiges Anliegen ist, dass in diesem Bereich etwas geschieht, einfach sagen: Die Vorlage ist mit diesem Eintreten noch nicht im Trockenen. Es wird eine Gesamtabstimmung geben, es wird eine Schlussabstimmung geben, das gleiche Prozedere, inklusive Kommissionsarbeit, wird im Schwesterrat durchgeführt, und es gibt noch das fakultative Referendum. Das sind keine Drohungen, aber man sollte sich nicht von diesem Eintreten täuschen lassen: Die Vorlage ist noch nicht verabschiedet. Das ist kein Manöver von meiner Seite; mein Anliegen ist wirklich, dass wir eine mehrheitsfähige Lösung finden, die uns insgesamt dann auch weiterbringt.
Die Kommission - das möchte ich wiederholen - hat wirklich eine breite Diskussion geführt, und zwar an drei Sitzungen, wenn ich das anhand der Protokolle richtig sehe. Ich stelle diese Arbeit überhaupt nicht zur Diskussion. Ich möchte aber, dass diese Arbeit noch ergänzt wird. Ich fühle mich in diesen Überlegungen auch bestärkt. Wenn man die Abstimmungsergebnisse in der Kommission anschaut - Eintreten mit 7 zu 6 Stimmen und Zustimmung in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen -, dann sieht man das, was Herr Luginbühl gesagt hat: Die Kommission war in einem Wechselbad der Gefühle. Jetzt können Sie die 4 Enthaltungen zu den Befürwortern oder zu den Gegnern schlagen; es gibt sowieso ein knappes Ergebnis. Auch die 25 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung heute sind kein brillantes Ergebnis, wenn man an die Schlussabstimmung denkt.
Die Vorlage, so wie sie jetzt präsentiert wird, trifft nur 0,85 Prozent der Gesellschaften. Sie trifft eine relativ hohe Anzahl Arbeitnehmender - Frau Bundesrätin Sommaruga hat die Zahl genannt -, insgesamt sind es aber nur 45 Prozent. Auch hier ist also ein gewisser Unterschied festzustellen.
Ich muss, wenn ich das Ergebnis, das hier vorliegt, kritisiere, etwas zugespitzt sagen, dass es mir sehr stark so vorkommt: Hauptsache, es geschieht etwas. Da muss ich Ihnen aber sagen, dafür bin ich nicht zu haben.
Für diese Debatte hat mir Judith Stamm, frühere Nationalrätin, heute Morgen noch ein Mail geschickt. Sie ist unverdächtig in dieser Frage, zeigt aber doch eine gewisse Altersweisheit. Sie schreibt: "Gute Beratung heute in Sachen Lohngleichheit; erinnere mich noch gut an unsere Debatten seinerzeit; der heutige Vorschlag, soweit ich ihn kenne, überzeugt mich gar nicht: Bürokratie für eine bestimmte Gruppe ab so viel Mitarbeitenden, keine Sanktionen, 'Pranger' - bringt gar nichts." Das ist die Beurteilung durch eine frühere Nationalrätin bzw. Nationalratspräsidentin. Deshalb fühle ich mich erst recht darin bestärkt, dass wir noch Varianten prüfen müssen.
Ich stelle mir vor, dass wir, wenn wir Varianten prüfen, das eben auch ernsthaft tun. Es geht für mich nicht um irgendein Ausstiegsszenario oder um die Idee einer Abschwächung der Vorlage, sondern es ist mir wirklich ein Anliegen, dass wir hier eine grössere und glaubwürdigere Wirkung erzeugen, und dies bei einem möglichst kleinen administrativen Aufwand.
Ich traue der Kommission zu, dass sie diese Ziele erreichen wird. Ich habe im Antrag formuliert, dass man mehrere Varianten studieren soll. Da bin ich offen. Mir selber schwebt eine Art Selbstdeklaration vor. Ich möchte das bloss skizzieren, ich denke, die Arbeit muss in der Kommission geleistet werden. Jeder Firmeneigner - da spreche ich jetzt flächendeckend von jeder Firma - unterschreibt am Schluss des Jahres, dass er aus einer gewissen Selbstverantwortung heraus das Lohngleichheitsgebot in seiner Firma einhält. Ich bin überzeugt, das würde nicht leichtfertig erfolgen. Kleine Firmen haben da einen relativ guten Überblick. Grössere Gesellschaften würden möglicherweise zu einem Tool wie Logib greifen, wie es der Bundesrat in seiner Botschaft formuliert.
Bezüglich Durchsetzung stellen sich genau die gleichen Fragen wie bei der Vorlage, die jetzt zur Diskussion steht. Die Details müssen in den Kommissionen diskutiert werden. Eine solche Variante wäre aber administrativ bedeutend weniger aufwendig, und ich könnte sie unterstützen.
Mein Anliegen ist also, dass man andere Varianten prüft und diese dann einem Mehrheitsentscheid zuführt. Ich möchte nochmals betonen, dass ich nicht an einer Verwässerung der Vorlage interessiert bin. Ich schliesse meine Begründung des Rückweisungsantrages mit einer Deklaration in eigener Sache ab, bevor Sie mir das Fell über die Ohren ziehen, wie das Frau Fetz getan hat, noch ehe ich den Antrag begründet hatte: Ich bin ausdrücklich für Lohngleichheit. Ich bestätige, dass Handlungsbedarf besteht. Ich bin überzeugt, dass Massnahmen erforderlich sind. Es müssen Alternativen geprüft werden. Am Schluss des Prozesses werde ich Ja zu einem Modell sagen, das uns weiterbringt und mit einem kleineren administrativen Aufwand bewältigbar ist.