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Allemann Evi · Nationalrat · 2018-02-28

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

Als ich diese Motion deponiert hatte, dachte ich, diese Forderung sei in unserer digitalen Zeit so selbstverständlich, dass es kaum eine grosse Diskussion dazu geben werde. Ich fordere den Bundesrat in meiner Motion auf, die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen so zu ändern und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, dass neben der persönlichen Einsichtnahme vor Ort auch die Einsichtnahme auf elektronischem oder postalischem Weg erfolgen kann, wenn es um Nebenkostenbelege geht. Heute kann man diese Nebenkostenbelege einzig am Wohnsitz oder am Geschäftssitz [PAGE 90] der Liegenschaftsverwaltung einsehen. Das ist meines Erachtens nicht mehr zeitgemäss, auch deswegen nicht mehr, weil immer mehr Verwaltungen ihren Sitz in grossen Städten haben und ihre Mietobjekte weit weg vom Sitz der Verwaltung liegen. Teilweise liegt die Verwaltung sogar im Ausland. Es gibt heute digitale Möglichkeiten. Es gibt Möglichkeiten, diese Nebenkostenbelege elektronisch zur Verfügung zu stellen und so die Einsichtnahme massiv zu vereinfachen.

Der Bundesrat schreibt in seiner zustimmenden Antwort auch, dass eine auf Digitalisierung basierende Vereinfachung der Abläufe auch im Interesse der Vermieterschaft liege. Und der Bundesrat erachtet die Forderung nach der Möglichkeit digitaler Einsichtnahme als zweckmässig.

Ich hoffe, das wird auch hier drin von einer Mehrheit so gesehen. Es ist ein Gebot der Zeit, es ist keine Frage, ob man mieter- oder vermieterfreundlich ist. Es wäre für alle Betroffenen eine Vereinfachung, wenn wir auch die digitale Einsichtnahme ermöglichen würden.