Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2018-02-28
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-28
Wortprotokoll
Zuerst zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Präsidentin des Schweizerischen Treuhänderverbandes Treuhand Suisse und Inhaberin einer Treuhandfirma.
In meiner Praxis als Treuhänderin erlebe ich, wie die Verrechnungssteuer über die Jahre schrittweise zu einer Strafsteuer weiterentwickelt wurde. Dies ist verkehrt und muss korrigiert werden. Mit dem Kreisschreiben Nr. 40 vom 11. März 2014 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die zunehmende Praxisverschärfung so weit getrieben, dass der Bogen definitiv überspannt ist. So ist gemäss Steuerverwaltung der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer verwirkt, wenn die Deklaration der mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte erst aufgrund einer Anfrage, Anordnung oder sonstigen Intervention der Steuerbehörde im Zusammenhang mit diesen Einkünften erfolgt. Dies geschieht oft aus einer Problematik heraus, die gerade KMU nicht absehen können, denn die Bewertung ihrer Unternehmenswerte wird manchmal nachträglich durch die Behörde korrigiert. Dies wiederum führt dann zu einem "Fehler" in der Deklaration. Mit anderen Worten: Die Steuerverwaltung gewährt die Rückerstattung nicht, auch wenn die Erträge ordentlich besteuert werden, aber aufgrund einer nichtgewollten anderen Einschätzung nicht genau so deklariert wurden, wie dies die Behörde macht.
Viele Steuerpflichtige, gerade KMU, sind mit der Steuererklärung nach wie vor überfordert. Sie dürfen nicht noch mit der Nichtrückerstattung der 35 Prozent der Verrechnungssteuer bestraft werden, wenn sie aus Unwissen heraus die Erträge aus Aktien, Obligationen usw. nicht vollständig richtig angegeben haben, die Erträge im Anlageverfahren aber korrekt versteuert werden. In der Veranlagungspraxis zeigt sich nun, dass diese Regelung untauglich ist und dass bei deren Anwendung Steuerpflichtige bereits für fahrlässige Versäumnisse faktisch mit einer "35 Prozent"-Strafe belegt werden. Dies stellt eine übertriebene Härte dar und muss durch den Gesetzgeber korrigiert werden. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es notwendig ist, die Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer einzusetzen. Dieser Zweck ist gesetzlich zu verankern, damit die Praxis nicht davon abweichen kann.
Sie werden sich fragen, warum der Bundesrat meine Motion zur Ablehnung empfiehlt - Sie werden nachher wahrscheinlich die Begründung beziehungsweise die Erläuterungen des Bundesrates zu meiner Motion hören -, obwohl er in einer Gesetzesrevision genau meine Forderung als Anpassung empfiehlt und die entsprechende Vernehmlassung gemacht wurde. Ich frage mich dies auch. Es ist nun wichtig, die Motion anzunehmen, denn dies wird sicherstellen, dass der Bundesrat im Rahmen der Revision bereits sieht, wohin das Parlament möchte. Würde die Motion abgelehnt, wäre dies ein falsches Signal zuhanden des Bundesrates.
Ich möchte mit Nachdruck darauf aufmerksam machen, dass die Problematik weit verbreitet ist und die Dringlichkeit, hier eine Anpassung vorzunehmen, sehr, sehr hoch ist. Eine Ablehnung der Motion wäre das falsche Zeichen, denn, wie gesagt, der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Anpassung bereits durchgeführt. Er sollte keinesfalls durch eine Ablehnung ein falsches Signal erhalten. [PAGE 77]