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Keller Peter · Nationalrat · 2018-02-28

Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28

Wortprotokoll

Geschätzter Herr Bundesrat, Sie haben ja mit einer gewissen Vergnügtheit bei Ihrem ersten Votum eingangs gesagt, dass Sie von den 55 Vorstössen nur einen unterstützen und 54 zur Ablehnung empfehlen werden. Sie, Herr Bundesrat, müssen sich natürlich kollegial an die bundesrätliche Erstentscheidung halten, aber Sie Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben die Möglichkeit, diese Motion anzunehmen. - Sie dürfen jetzt durchaus das Gespräch aufnehmen. Es ist so wahnsinnig still hier, ich weiss gar nicht, was los ist; es ist beunruhigend still. (Heiterkeit)

Was will diese Motion? Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundespersonalverordnung so zu ergänzen, dass Bundesangestellte Entschädigungen für Tätigkeiten, die sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis mit dem Bund erhalten, künftig vollumfänglich an die Bundeskasse abliefern müssen.

Die Bundespersonalverordnung regelt die Ablieferungspflicht in Artikel 92. Ich zitiere hier aus dem ersten Absatz: "Üben Angestellte eine Tätigkeit zugunsten Dritter aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Bund aus, so müssen sie ein damit erzieltes Einkommen dem Bund abliefern, soweit es zusammen mit ihrem Lohn in einem Kalenderjahr 110 Prozent des Höchstbetrages der Lohnklasse nach Arbeitsvertrag übersteigt." Das ist wunderbares juristisches Deutsch, wunderbar kompliziert formuliert.

Die Motion will nichts anderes als diese komplizierte Bewilligungs- und Abrechnungspraxis mit der schwierigen Abgrenzung zwischen der Tätigkeit, die man im normalen Arbeitsverhältnis hat, und einer zusätzlichen Tätigkeit streichen. Es geht bei dieser Anpassung allein um Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen. Alle anderen Nebentätigkeiten unterliegen ja jetzt schon einer Bewilligungspflicht. Es ist nicht einzusehen, dass ein Bundesangestellter mehr als hundert Prozent für Tätigkeiten verdient, die ja im Zusammenhang mit seiner Bundesanstellung stehen. Ich bringe ein Beispiel: Baspo-Direktor Matthias Remund bekommt als Arbeitgebervertreter bei der Pensionskasse Publica - er ist also der Vertreter des Bundes, obwohl er selber auch Arbeitnehmer ist - zusätzlich zu seinem Lohn 36 000 Franken, die er wie auch andere [PAGE 76] Entschädigungen für Tätigkeiten, die er im Rahmen seiner Baspo-Anstellung ausübt, vollumfänglich einbehält.

Ein Gegenbeispiel: Die SVP wird ja immer des SRG-Bashings bezichtigt. Die SRG steht wenigstens bei diesem Thema als Vorbild da. Dort müssen nämlich die Entschädigungen, die im Zusammenhang mit der Leitungsfunktion in den Tochtergesellschaften anfallen, wie beispielsweise bei der TPC, schon heute vollumfänglich dem Arbeitgeber, nämlich der SRG, abgegeben werden. Genau in diesem Sinne soll es grundsätzlich laufen: keine komplizierten Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren, keine Abgrenzungen, was Arbeitstätigkeit und was Zusatztätigkeit ist, sondern eine saubere Lösung.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.