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Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-02-28

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

In seiner Antwort auf meine Interpellation 15.3752, "Missbräuchliche Mietzinserhöhungen nach energetischen oder grösseren Sanierungsmassnahmen", hat der Bundesrat ausgeführt, dass in vielen Fällen bei energetischen Erneuerungen und den damit verbundenen Mietzinserhöhungen die Mietzinserhöhung die Nebenkosteneinsparung übersteigt, sodass für die Mietparteien eine Nettomehrbelastung resultiert. Ich möchte nun den Bundesrat mit einem Postulat auffordern, "bei energetischen Sanierungsmassnahmen zu überprüfen, wie die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen im Hinblick auf Mietzinserhöhungen präzisiert werden könnte. Bei [PAGE 93] Gesamtsanierungen verbunden mit Investitionen im Energiebereich ist zu prüfen, ob die Unterscheidung zwischen wertvermehrend und werterhaltend klarer gefasst werden müsste." Und meine Frage lautet, ob im Rahmen des geltenden Obligationenrechtes, des Mietrechtes, "ein neuer Ansatz mit der Verwendung von Realzinsen und Marktpreisen diese Kriterien ersetzen" könnte.

Der Bundesrat ist in seiner Stellungnahme auch der Auffassung, dass erfahrungsgemäss eine stärkere Tendenz zur Renditeoptimierung besteht, sofern Sanierungsmassnahmen mit Mieterwechseln verbunden sind, weil sich die Mieten bei Neuabschlüssen häufig an Marktpreisen orientieren. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich mein Vorstoss nicht im Rahmen des geltenden Obligationenrechtes umsetzen lasse, sondern dass er eine Gesetzesänderung erforderte. Und er ist der Auffassung, dass im Moment eine Gesetzesänderung in diesem Sinn nicht wünschbar sei. Mein Vorstoss ist aber bekanntlich keine Motion, sondern ein Postulat. Es ginge um eine Überprüfung dieser Frage, und diese Antwort ist mit der Stellungnahme des Bundesrates meines Erachtens noch nicht endgültig erteilt.

Zurzeit sind energetische Sanierungsmassnahmen, wie wir wissen, nicht nur aktuell, sondern auch erwünscht. Deswegen drängt sich unseres Erachtens eine Klärung dieser Frage auf, und deshalb bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.