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Zuberbühler David · Nationalrat · 2018-02-28

Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative der FDP-Liberalen Fraktion will das Parlament beauftragen, in Artikel 260 StGB eine Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung zu schaffen. Die parlamentarische Initiative verfolgt das Ziel, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die nicht nur terroristische Handlungen, sondern auch die Unterstützung und Verherrlichung von Terrorismus sowie Vorbereitungshandlungen bekämpft.

Die SiK-NR hat die Initiative erstmals am 5. Oktober 2015 behandelt und ihr damals mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die SiK-SR beschloss am 17. November 2015, den Beschluss zur Initiative um ein Jahr zu sistieren. Die ständerätliche Schwesterkommission beurteilte die Lage an ihrer Sitzung vom 15. November 2016 erneut und kam mehrheitlich zum Schluss, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Anlässlich der ersten Januarsitzung im Jahr 2017 wurde die parlamentarische Initiative erneut durch die SiK-NR behandelt. Die Kommission wünschte dabei, von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eine Auslegeordnung über die Terrorismusprävention und die Terrorismusbekämpfung zu erhalten. Sie wollte auch über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen polizeiliche Terrorismusprävention und Terrorismusstrafnorm und über die Lösungsansätze der laufenden Arbeiten informiert werden. Dementsprechend verschob die Kommission ihren Entscheid zunächst auf die Sitzung vom 30. Januar des letzten Jahres. Die gewünschten Informationen hat die Kommission anlässlich dieser Sitzung dann auch erhalten. Die Kommission nahm dabei insbesondere zur Kenntnis, dass der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Terrorismusbekämpfung und des entsprechenden Zusatzprotokolls auch Änderungen des Strafrechts in die Vernehmlassung schicken würde. Um diese Arbeiten abzuwarten, entschied sich die Kommission, ihren Beschluss über die Initiative bis im Oktober 2017 zu vertagen. An ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2017 hatte die Kommission, während sie wiederum ausführlich über die laufenden Arbeiten im Bereich der Terrorismusprävention und Terrorismusstrafverfolgung orientiert wurde, gemäss Artikel 109 des Parlamentsgesetzes zu entscheiden, ob sie der parlamentarischen Initiative Folge geben würde oder nicht.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist der Handlungsbedarf im Sinne der parlamentarischen Initiative vor dem Hintergrund der jüngsten terroristischen Anschläge weiterhin unbestritten. Die Mehrheit ist ebenfalls der Ansicht, dass die Vorschläge und Anliegen der parlamentarischen Initiative zwingend in das Massnahmenpaket gegen den Terrorismus einfliessen müssen.

Die Kommissionsminderheit argumentiert wie die ständerätliche Schwesterkommission und verweist auf die Handlungsmöglichkeiten, die das Parlament bei der Beratung der Vorlage des Bundesrates haben wird. Dadurch könne das Ziel der parlamentarischen Initiative weitaus schneller erreicht werden als über die Ausarbeitung einer Vorlage durch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates. Zudem berge dies die Gefahr von Doppelspurigkeiten und Koordinationsproblemen und würde zu einem grösseren bürokratischen Aufwand führen.

Der Bundesrat wird dem Parlament die Vorlage zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates sowie weitere Massnahmen im strafrechtlichen Bereich voraussichtlich dieses Jahr unterbreiten. Trotzdem erachtet es die Kommissionsmehrheit als dringend notwendig, der Initiative Folge zu geben, um den Druck auf den Bundesrat aufrechtzuerhalten.

Die Kommission beantragt deshalb mit 16 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.