Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-02-28
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28
Wortprotokoll
Bei meiner Initiative geht es darum, dass das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dahingehend geändert wird, dass künftig keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen ausgerichtet werden, die politische Zielsetzungen verfolgen.
Warum verlange ich das? In unserem Milizsystem sind Parteien, aber auch Verbände und weitere Organisationen, welche im politischen Diskurs von ganz zentraler Bedeutung sind, privatrechtlich organisiert. Wir kennen keine staatliche Parteienfinanzierung. Insofern ist es ein Fremdkörper in unserer Rechtsordnung, wenn Jungparteien mit Steuergeldern unterstützt werden. Man staunt aber etwas, wenn man die Liste der Organisationen anschaut, welche solche Unterstützungsbeiträge beziehen. Auf der Liste derer, die Subventionen erhalten, sind nicht nur Jungparteien, sondern beispielsweise auch verschiedene Gewerkschaften. Man fragt sich [PAGE 120] dann, ob die Metzgermeister vielleicht nächstens auch noch eine Jugendorganisation gründen, um etwas Geld vom Bund zu beziehen. Nach der herrschenden Praxis wäre dies zumindest denkbar.
Wenn diese Organisationen den Antrag stellen, solche Unterstützungsbeiträge zu erhalten, müssen sie einen Fragebogen ausfüllen. Einerseits geht es dort um formelle Aspekte, etwa ob die Organisation eine private Trägerschaft hat. Die Organisation muss auch bestätigen, dass sie nicht profitorientiert ist und Artikel 11 - den Schutz der Unversehrtheit und die Förderung der Entwicklung der Jugendlichen - zum zentralen Ziel hat. Andererseits wird die Frage gestellt, ob die Organisation offen für alle Jugendlichen ist, unabhängig von der Herkunft, Rasse und der religiösen oder politischen Überzeugung. Es wird dann schon etwas spannender, wenn man sieht, dass Jungparteien bestätigen müssen, dass sie offen für Jugendliche aller politischen Überzeugungen sind. Das entspricht wahrscheinlich nicht dem wirklichen Ziel einer Jungpartei. Sie setzt sich ja für eine bestimmte politische Überzeugung ein und will nicht ein Sammelbecken für Leute aller politischen Überzeugungen sein.
Noch lustiger ist es dann, wenn man schaut, wie es bei den Gewerkschaften ist. Ich glaube, Gewerkschaften haben nicht als Hauptziel und Hauptzwecksetzung, Jugendliche in ihrer Entwicklung zu begleiten, sondern sie verfolgen politische Ziele. Das dürfen sie auch. Das ist etwas anderes, als hier im Gesetz vorgesehen wäre.
Es gibt dann auch noch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes von Juni 2015. Dort ging es um den Verein "Vereinigte Bibelgruppen". Das Bundesamt hatte entschieden, dass dieser Vereinigung "Vereinigte Bibelgruppen" keine finanzielle Unterstützung ausgesprochen werden könne, weil es dort eben nicht primär um die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gehe, sondern die Glaubenspraxis und die Vermittlung der Glaubensgrundlagen im Vordergrund stehe.
Dieser Verein hat eine religiöse Zwecksetzung, und deswegen konnte ihm eben keine solche Unterstützung gesprochen werden. Das ist eine Begründung, die in sich logisch ist. Nur ist sie in der Logik genau gegenteilig zu dem, was heute bei Jungparteien und Gewerkschaften geschieht, welche politische Zielsetzungen verfolgen und nicht die Jugendarbeit und die Betreuung von Kindern im Zentrum ihrer Zwecksetzung haben.
Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, dass das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - dort drin steht das Ganze - so geändert wird, dass künftig keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen ausgerichtet werden, die politische Zielsetzungen verfolgen. Damit stärken wir die Kinder- und Jugendarbeit, indem das Geld, das bei anderen Organisationen gespart wird, solchen Organisationen zugesprochen werden kann, welche sich wirklich um Kinder und Jugendliche kümmern.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.