Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das geltende Recht genügt, um Fehlverhalten von minderjährigen Personen im Asylbereich zu sanktionieren. Kommen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger unabhängig von ihrem Status, ihrem Alter oder ihrer Nationalität ihren Pflichten nicht nach, sind die zuständigen kantonalen oder kommunalen Sozialhilfebehörden gehalten, dies durch eine angemessene Kürzung der wirtschaftlichen Sozialhilfe zu sanktionieren. Zudem zur angesprochenen Regelung im Asylgesetz: Mit der Gesetzesrevision zur Beschleunigung der Asylverfahren besteht eine konkrete Rechtsgrundlage, um den besonderen Bedürfnissen von unbegleiteten Minderjährigen bei deren Unterbringung Rechnung tragen zu können. Damit soll der spezifische Betreuungsbedarf, welcher sich aufgrund ihres Alters, ihres Entwicklungs- und Bildungsstands, ihrer Verletzlichkeit und des Fehlens familiärer Bindungen in der Schweiz ergibt, abgedeckt werden.