Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-05
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-05
Wortprotokoll
Ob den Mitgliedern der Geschäftsleitung von Postauto sowie der Konzernleiterin für das Geschäftsjahr 2017 ein Bonus ausbezahlt wird, hängt von den Ergebnissen der hängigen laufenden Untersuchungen ab.
Auch der Bundesrat sah Handlungsbedarf bei den Kaderlöhnen der bundesnahen Unternehmen. Er hat daher am 23. November 2016 neue Vorgaben für die Honorare und Löhne des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten beschlossen. So dürfen die Nebenleistungen der Geschäftsleitungsmitglieder nicht mehr als 10 Prozent des fixen Lohnes ausmachen, und die variablen Lohnanteile müssen auf höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils begrenzt werden. Im Übrigen erhält die Generalversammlung die Kompetenz, jährlich prospektiv eine Obergrenze für den Gesamtbetrag der Honorare des Verwaltungsrates sowie, gesondert, des Verwaltungsratspräsidiums und für den Gesamtbetrag der Entlöhnung der Geschäftsleitung festzulegen.
Diese neuen Regelungen kommen an den Generalversammlungen von SBB, Post, Skyguide und Ruag 2018 im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2019 erstmals zum Tragen. Ebenfalls an diesen Generalversammlungen sind die Statuten der Unternehmen gemäss den neuen Vorgaben des Bundesrates anzupassen.