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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat keine formelle Handhabe, um die Gleichbehandlung der Medien in allen Sprachregionen durch die SDA zu sichern. Die rätoromanische Sprachgemeinschaft hat mit der Agentura da Novitads Rumantscha (ANR) bereits heute eine eigene Nachrichtenagentur, die gestützt auf das Sprachengesetz und eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Graubünden finanziert wird. Die SDA ist ein privates Unternehmen, das keinen gesetzlich verankerten, formellen Service-public-Auftrag hat.

Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 5. Dezember 2014 unterstrichen, dass die SDA in der schweizerischen Medienlandschaft eine wichtige Rolle spielt. Er hat deshalb den Vorschlag gemacht, den Basisdienst der SDA in französischer und italienischer Sprache gestützt auf das Sprachengesetz zu unterstützen. Dies wäre mit einem Leistungsauftrag verbunden gewesen, der die SDA im Basisdienst zu vergleichbaren Leistungen in allen Amtssprachen verpflichtet hätte. Im Rahmen der Beratungen zur Kulturbotschaft 2016-2020 wurde der Versuch unternommen, den Beitrag der SDA sowie der ANR zum Kulturaustausch abzugelten. Die entsprechenden Anträge Bulliard bzw. Candinas auf Erhöhung des Zahlungsrahmens "Sprachen und Verständigung" wurden vom Nationalrat allerdings abgelehnt.

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2017 bei seinem Entscheid über die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe für die Jahre 2019 bis 2022 maximal 2 Millionen Franken pro Jahr für die SDA eingeplant. Zweck dieser Massnahme ist die Unterstützung von Leistungen der SDA, die den gebührenfinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen in allen Sprachregionen zugutekommen. Dies bedingt die Schaffung einer rechtlichen Grundlage in der Radio- und Fernsehverordnung, wie sie der Bundesrat im Oktober 2017 in die Vernehmlassung geschickt hat. [PAGE 158]

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