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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-05

Wortprotokoll

Dem Bund fehlt für eine längerfristige Finanzierung der Seelsorge die gesetzliche Grundlage. Deshalb kann auch im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von [PAGE 160] Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus die muslimische Seelsorge auf Bundesebene nicht finanziert werden. Mit dem Impulsprogramm werden immerhin Projekte unterstützt, die von der kantonalen und kommunalen Ebene sowie von der Zivilgesellschaft initiiert werden. Eine flächendeckende Einführung der Seelsorge in allen Bundeszentren ist zudem nicht möglich, weil es dafür an gut ausgebildeten muslimischen Seelsorgern mangelt. Das Pilotprojekt hat gerade aufgezeigt, dass vermehrt muslimische Seelsorger ausgebildet werden müssten. Der Bundesrat wird in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Ingold 16.3314, "Gemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen Muslimen", einen Überblick über bestehende Ausbildungsangebote und -bedürfnisse geben. Der Bericht wird dem Bundesrat bis voraussichtlich Ende 2018 unterbreitet.