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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2018-03-05

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-03-05

Wortprotokoll

Einleitend will ich klar und deutlich festhalten, dass die vorliegende Zersiedelungs-Initiative Sorgen thematisiert, welche bei der Bevölkerung [PAGE 78] zweifelsohne bestehen. Dies zeigen beispielsweise Volksentscheide zu RPG 1, zur Zweitwohnungs-Initiative, zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für Ernährungssicherheit", aber auch die Kulturland-Initiative im Kanton Zürich oder eine diesbezügliche Verfassungsänderung im Kanton Thurgau. Dasselbe Thema findet sich auch im ersten Zustandsbericht zum Boden in der Schweiz, einem Bericht des Bafu vom November 2017, oder im Bericht der GPK-NR vom November 2015.

Die Initianten stellen jedoch zum Teil zu extreme Forderungen. So will die Zersiedelungs-Initiative den bisherigen Raumplanungsartikel der Bundesverfassung, Artikel 75, gleich in vier Absätzen ergänzen.

Gemäss Absatz 4 sollen Bund, Kantone und Gemeinden für günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen sorgen. Dabei soll Wohnraum nahe bei den Arbeitsplätzen liegen, funktional durchmischt und mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen sein.

Absatz 5 befasst sich mit der Siedlungsentwicklung nach innen.

In Absatz 6 finden wir die weitestgehende Forderung, nämlich die Gesamtfläche der Bauzonen auf dem heutigen Stand einzufrieren. Das heisst im Klartext: Neue Bauzonen sollen nur noch dann zulässig sein, wenn eine unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem landwirtschaftlichem Ertragswert ausgezont wird. Es handelt sich also um eine Art schweizweiten Kompensationsmechanismus.

Absatz 7 schliesslich betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone. Danach dürften gemäss Forderung der Initianten grundsätzlich nur noch Bauten und Anlagen für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse bewilligt werden. Bestehende Bauten sollen dabei laut Initiativtext eine Bestandesgarantie geniessen oder geringfügig erweitert und umgenutzt werden können.

In diesem Kontext stellt sich uns zurzeit im Kern zwangsläufig die Frage, welche dieser Anliegen der Initianten bereits jetzt in Bearbeitung bzw. umgesetzt sind und wo allenfalls Handlungsbedarf besteht. Diesbezüglich kann Folgendes festgestellt werden:

Erstens trägt das eigentlich noch junge Gesetz, das seit dem 1. Mai 2014 geltende revidierte RPG, den meisten Anliegen nach einer nachhaltigen Siedlungspolitik bereits Rechnung und ist in den Kantonen zum Teil noch in Umsetzung; wir haben es gehört.

Zweitens beschäftigt sich bereits seit einiger Zeit eine Expertengruppe von Bund, Kantonen und Gemeinden, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, mit der Weiterentwicklung des Sachplans Fruchtfolgeflächen. Dieser Bericht sollte noch in diesem Frühjahr publik werden.

Drittens wurde schliesslich auch die Frage eines Gegenvorschlages, und zwar in Form einer möglichen Vorlage zu RPG 2, eingehend geprüft und, nicht zuletzt mit Blick auf die vorgegebenen Fristen und die zurzeit laufenden Arbeiten unter Berücksichtigung des genannten Planungsansatzes, wieder verworfen. Die diesbezügliche Botschaft wurde vonseiten des Bundesrates auf den Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt.

Zusammengefasst bitte ich Sie, das Initiativbegehren aufgrund folgender Überlegungen abzulehnen:

1. Die Initiative will - und dies ist der Hauptaspekt - die weitere Ausdehnung der Bauzonen explizit durch das Einfrieren der Gesamtfläche auf unbestimmte Zeit stoppen.

2. Die Initiative nimmt genau dadurch sowohl auf die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung als auch auf die unterschiedlichen kantonalen und regionalen Verhältnisse keinerlei Rücksicht.

3. Die Initiative ist zudem krass ungerecht gegenüber den Kantonen und Gemeinden, welche mit dem Boden bislang haushälterisch umgegangen sind. Diese würden in der Folge in ihrem diesbezüglichen Handeln wieder stark eingeschränkt.

4. Schliesslich hätte die Initiative eindeutig zur Folge, dass es in verschiedenen Regionen zu einer starken Baulandverknappung käme, was in der Folge zu einer markanten Verteuerung der Wohn- und Gewerbeimmobilien und dadurch wiederum zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führen würde.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.