Ritter Markus · Nationalrat · 2018-03-05
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-03-05
Wortprotokoll
Am 25. September 2014 reichte Nationalrat Erich von Siebenthal die Motion 14.3899, "Keine Benachteiligung der Anbindeställe", ein. Die Motion fordert den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass es auf Ebene Gesetz, Verordnung und bei weiteren Bestimmungen zu keinen Benachteiligungen von Anbindeställen gegenüber anderen Stallsystemen kommt. Der Nationalrat stimmte dieser Motion am 29. September 2016 mit 99 zu 80 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.
Die WAK-SR befasste sich dann am 20. März 2017 mit dieser Motion. Sie stellte fest, dass aufgrund der Formulierung dieser Motion der Inhalt so verstanden werden könnte, dass die Gleichbehandlung von Anbindeställen und anderen Stallsystemen sowohl bei den Strukturhilfen als auch bei den Direktzahlungen gefordert sei. Dies könnte bei den Direktzahlungen die heutigen Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme infrage stellen. Deshalb sei die Motion dahingehend zu präzisieren, dass sich der Inhalt nur auf die Strukturhilfen beziehe. Die WAK-SR schlug dem Ständerat am 14. Juni 2017 eine Abänderung der Motion mit folgendem Inhalt vor: "Der Bundesrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass es im Bereich der Strukturverbesserungsmassnahmen zu keiner Benachteiligung von Anbindeställen gegenüber anderen Stallsystemen kommt." Der Ständerat stimmte der abgeänderten Motion ohne anderslautenden Antrag einstimmig zu. Die abgeänderte Motion wurde ebenfalls vom Bundesrat unterstützt.
Die WAK-NR befasste sich am 9. Januar 2018 mit dem Beschluss des Ständerates und damit mit der abgeänderten Motion. Die Kommission schloss sich mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Beschluss des Ständerates an. Ihre Kommission begrüsste die Klarstellung des Inhaltes der Motion und damit die Begrenzung der Wirkung auf die Angleichung der Strukturhilfen für Anbindeställe. Gerade im Berggebiet, wo an vielen Orten die Platzverhältnisse für Neubauten sehr begrenzt sind, macht diese Lösung Sinn. Damit wird auch die unternehmerische Freiheit des Landwirts als Bauherr gestärkt, der eine an seinen Standort angepasste Lösung realisieren kann. Da die Zahl neu realisierter Anbindeställe trotz diesem Entscheid tief bleiben wird und nur eine Angleichung der Beiträge erfolgt, sind die finanziellen Folgen für den Bund innerhalb des bestehenden Budgets zu bewerkstelligen.
Die kritischen Stimmen in der Kommission zu dieser abgeänderten Motion kamen aus der grundsätzlichen Überlegung heraus, dass die Angleichung der Strukturhilfen für Anbindeställe an jene der Laufställe aus Gründen des Tierwohls nach wie vor nicht zielführend sei. Die Kommission war aber der Ansicht, dass dieses Ziel des Tierwohls mit den dafür vorgesehenen Direktzahlungen für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme, die nicht bestritten sind, erreicht werden könne und die Angleichung der Strukturhilfen aus genannten Gründen sinnvoll sei.
Die WAK-NR beantragt Ihnen daher, die abgeänderte Motion von Siebenthal 14.3899, "Keine Benachteiligung der Anbindeställe", anzunehmen und damit dem Antrag der Mehrheit zu folgen.