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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2018-03-05

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-05

Wortprotokoll

Die WAK-NR hat am 13. November 2017 die von Ständerat Jean-René Fournier am 15. Dezember 2016 eingereichte und am 27. September 2017 vom Ständerat angenommene Motion vorberaten. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Kartellgesetz in vier Bereichen den Bedürfnissen der KMU anzupassen. Erstens: Die Gerichtsverfahren sollen beschleunigt werden. Zweitens: Die Entscheide der Weko sollen erst veröffentlicht werden, wenn sie rechtskräftig sind. Drittens: Sanktionen bei unzulässigen Abreden sollen der Grösse des Unternehmens und den wirtschaftlichen Umständen besser Rechnung tragen. Viertens: Die Parteien sollen eine Entschädigung für ihre Kosten erhalten.

Die Kommission hat die Motion ziffernweise beraten und ziffernweise abgestimmt. Sie beantragt Ihnen Annahme von Ziffer 1; das Stimmenverhältnis war 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Lange Gerichtsverfahren belasten insbesondere kleinere Unternehmen administrativ und sind kostenintensiv. Mit der Möglichkeit der Verhängung von Ordnungsfristen soll ein gewisser Druck auf die Gerichte ausgeübt werden, um einerseits die Verfahren zu beschleunigen. Andererseits sollen die Verfahren auch vereinfacht werden.

Ziffer 2 lehnte die Kommission mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Kommission erachtet die Forderung des Motionärs als problematisch. Es ist wichtig, dass die Entscheide der Weko umgehend veröffentlicht werden, damit die Geschädigten davon Kenntnis nehmen können. Die Rechtssicherheit würde verschlechtert, wenn Veröffentlichungen zu Verfahren erst bei rechtskräftigem Beschluss erlaubt wären. Die bestehenden Regelungen sollen deshalb beibehalten werden.

Ziffer 3 wurde mit 8 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen und mit Stichentscheid der damaligen Präsidentin abgelehnt. Die Sanktionen werden bereits heute an die Grösse der Unternehmen angepasst. Somit ist die Forderung gemäss Ziffer 3 bereits geregelt und weitgehend erfüllt. Auf der anderen Seite kann auch die heutige Regelung zu Unverhältnismässigkeit führen und die Existenz der Betroffenen gefährden.

Ziffer 4 hat die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Bei der Parteientschädigung besteht Handlungsbedarf. Kartellrechtliche Untersuchungen sind sehr aufwendig und können insbesondere kleine Unternehmungen überfordern, administrativ wie auch finanziell. Die betroffenen Parteien sollen deshalb Entschädigungen für ihre Kosten erhalten. Es soll der Tendenz entgegengewirkt werden, dass Untersuchungen eingeleitet werden, obschon nicht genügend Hinweise vorliegen.

Die Kommissionsminderheit lehnt auch die Ziffern 1 und 4 ab. Die Verfahren mit Fristen zu versehen würde der Komplexität gewisser Fälle schlicht nicht gerecht. Sollte man Entschädigungen für Parteien im Kartellverfahren vorsehen, würde dies einem Präjudiz gleichkommen und künftig wohl auch in anderen Rechtsbereichen gefordert werden.

Zusammenfassend gesagt: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen die Annahme der Ziffern 1 und 4 der Motion.