Keller Peter · Nationalrat · 2018-03-05
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-05
Wortprotokoll
Worum geht es in dieser Motion? Am 29. Mai 2009 hat der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich überwiesen. Das Parlament hat die Vorlage am 30. September 2011 genehmigt. Das neue Gesetz legt die Beträge fest, die der Bund ab dem 1. Januar 2020 tragen muss, nämlich 20 Prozent des Gesamtbetrages der Referenzkosten für die kantonalen Universitäten und 30 Prozent des Gesamtbetrages der Referenzkosten für die Fachhochschulen.
Seit diesem Entscheid des Parlamentes hat sich die Eidgenössische Finanzverwaltung und haben auch wir uns hier im Parlament mehrfach mit dem Thema beschäftigt, dass die allgemeine Tendenz Richtung stark gebundene Ausgaben zu korrigieren sei. Die gebundenen Ausgaben, das sagen die Prognosen, steigen bis zum Jahr 2020 von heute schon 50 auf 64 Prozent. Im sozialen Bereich steigen diese Ausgaben am stärksten. Dieser Anstieg stellt aus finanzpolitischer Sicht Probleme dar: Wenn Sparmassnahmen ergriffen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Schuldenbremse stehen, dann trifft es natürlich vor allem die schwach gebundenen Ausgaben, also namentlich Bildung, Forschung und Innovation, Entwicklungshilfe, Armee, Landwirtschaft und die Eigenausgaben des Bundes.
Diese Situation ist nicht befriedigend, dessen ist sich auch die Eidgenössische Finanzverwaltung bewusst. In ihrem [PAGE 198] Bericht vom 12. Januar 2017 schreibt sie: "Stark gebundene Ausgaben schränken den finanzpolitischen Spielraum von Bundesrat und Parlament ein. Sie können im Rahmen von Sparprogrammen kurzfristig nicht gekürzt werden. Stark gebundene Ausgaben sind aus finanzpolitischer Sicht insbesondere dann problematisch, wenn sie schneller wachsen als die Einnahmen ... Kurz- und mittelfristig gilt es in erster Linie darauf zu achten, dass neue Ausgabenbindungen nach Möglichkeit vermieden werden."
Genau hier will diese Motion korrigieren, denn Artikel 50 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes sieht eben eine starke Bindung von total 1,2 Milliarden Franken für Bildungsausgaben vor. Deshalb hat die deutliche Mehrheit der FK-NR diese Motion angenommen, nämlich mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Auch der Bundesrat bestätigt in seiner Stellungnahme zu dieser Motion, dass dieser Artikel 50 eine einseitige Bevorzugung eines Bildungsbereiches bedeuten würde. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Bundesrates: "Im Hochschulbereich bestünde die Gefahr, dass die bundeseigenen Hochschulen ETH ... und EHB" - das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung - "aufgrund der gebundenen Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen höhere Sparmassnahmen gewärtigen müssten, was zu einer Ungleichbehandlung führen würde." Wir würden hier also mit diesem Artikel 50 Ungleichheiten innerhalb der Bildung schaffen.
Ein zweiter Gedanke, um diese Motion in einem grösseren Zusammenhang zu sehen, ist der Verweis auf eine Motion der nationalrätlichen Finanzkommission, die Motion 17.3259, "Gebundene Ausgaben reduzieren", die letztes Jahr hier im Nationalrat, aber auch im Ständerat angenommen wurde und deren Annahme der Bundesrat beantragt hatte. In dieser Motion geht es um die Reduktion der gebundenen Ausgaben; es geht um das Ziel, die gebundenen Ausgaben des Bundes um 5 bis 10 Prozent zu reduzieren. Dieser Artikel 50 HFKG steht natürlich in einem totalen Gegensatz zu diesem Ziel. Ich erinnere daran, dass hier im Nationalrat die SVP-, die FDP- und die BDP-Fraktion geschlossen für diese Motion gestimmt haben; bei der CVP-Fraktion war es halbe-halbe.
Noch ein letzter Gedanke: Grundsätzlich ändert sich mit dieser Motion an der heutigen Situation gar nichts: Die Budgethoheit bleibt beim Parlament. Wir können ja sehen, dass in den letzten Jahren die Ausgaben für die Bildung sehr grosszügig gesprochen wurden. Wir haben allein seit 2010 bei den Bildungsausgaben eine Steigerung von damals 6,1 Milliarden Franken auf - gemäss Finanzplan 2021 - 8,3 Milliarden Franken.[GZ]
Ich danke Ihnen für die Annahme der Motion.