Noser Ruedi · Ständerat · 2018-03-06
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-06
Wortprotokoll
Sie haben die Fahne gesehen, das Geschäft ist unumstritten, es gibt keine Anträge auf der Fahne. Trotzdem möchte ich hier die Berichterstattung etwas ausführlich machen, weil es doch einige Diskussionspunkte gegeben hat.
Mit der Vorlage möchte der Bundesrat drei Sportanlässe mitfinanzieren, die in den Jahren 2020 und 2021 stattfinden werden. Es handelt sich dabei um die Olympischen Jugendspiele 2020 in Lausanne, um die Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 in Lausanne und in Zürich sowie um die Winteruniversiade 2021 in der Zentralschweiz. In zwei separaten Beschlüssen wird insgesamt ein Kreditvolumen von 25,5 Millionen Franken beantragt. Der Nationalrat hat dann diesen Betrag um 3 Millionen Franken erhöht. Wir sind Zweitrat. Ich werde die Berichterstattung zu beiden Vorlagen zusammen machen, wie das die Präsidentin gesagt hat.
Die Organisatoren der obengenannten Veranstaltungen haben je ein Gesuch um finanzielle Unterstützung durch den Bundesrat eingereicht. Der Bundesrat kann gemäss Artikel 17 des Sportförderungsgesetzes internationale Sportanlässe unterstützen, sofern sie von europäischer oder weltweiter Bedeutung sind und sich die Kantone angemessen an den Kosten beteiligen. Diese rechtliche Grundlage besteht seit 1995 und wurde in der Überzeugung geschaffen, dass es gut ist, wenn die Schweiz erfolgreiche internationale Sportanlässe organisieren kann. Das hilft dem Standort Schweiz und hat eine grosse Bedeutung für die Schweiz.
Für kleinere internationale Sportanlässe ist ein jährlicher Kredit von 0,9 Millionen Franken im Budget des Baspo eingestellt. Für bedeutende Anlässe reicht aber dieser Kredit nicht aus. Im Zusammenhang mit den Olympischen Jugendspielen und der Eishockey-Weltmeisterschaft sollte auch ein Beitrag an das Centre sportif de Malley gesprochen werden, das bei beiden Veranstaltungen eine zentrale Rolle spielt. Hierfür muss der aktuelle Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Nasak 4) angepasst werden.
Die Durchführung der drei internationalen Sportanlässe soll durch den Bund unterstützt werden. Es geht um 8 Millionen für die Olympischen Jugendspiele, um 11 Millionen für die Winteruniversiade und um 0,5 Millionen Franken für die Eishockey-Weltmeisterschaft. Mit einer Änderung des Bundesbeschlusses über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung werden zudem die Investitionsbeiträge von 70 auf 76 Millionen Franken erhöht. Das kommt dem obenerwähnten Centre sportif de Malley zugute. Zu diesen Zahlen ist Folgendes zu bemerken:
1. Das Folgende scheint mir wichtig, weil wir ja dann irgendwann noch eine Diskussion über Olympische Spiele haben werden: Mit dieser Vorlage übernimmt der Bund keine Defizitgarantie. Es ist den Organisatoren überlassen, wie sie das Geld einsetzen. Sie bekommen einfach diese Beiträge vom Bund zugesprochen.
2. Bei einem positiven Rechnungsabschluss müsste der Veranstalter Geld zurückerstatten.
3. An den Olympischen Jugendspielen beteiligt sich der Bund gemäss Gesetz mit dem halben Betrag der Stadt Lausanne und des Kantons Waadt zusammen. Genau so ist das im Sportförderungsgesetz vorgeschrieben.
4. Bei der Winteruniversiade beteiligt sich der Bund mit 14 Millionen Franken gemäss Beschluss des Nationalrates, den wir in der Kommission übernommen haben. Der Entwurf des Bundesrates lautete auf 11 Millionen Franken. Die Stadt Luzern und die Innerschweizer Kantone beteiligen sich mit 13 Millionen, damit fällt der Bundesbeitrag deutlich höher aus. Nebenbei bemerkt: Der Kommissionssprecher hätte eine detaillierte Aufstellung darüber, wer in der Innerschweiz wie viel bezahlt, aber die erspart er Ihnen im Moment. Der Bundesbeitrag kann laut Gesetz höher ausfallen, wenn der Bund an der Durchführung ein besonderes Interesse hat. Das besondere Interesse an der Durchführung der Winteruniversiade in der Schweiz ergibt sich in erster Linie aufgrund ihrer hochschulpolitischen Relevanz. Zudem können mit dem Grossanlass im Hinblick auf die allfällige Durchführung von Olympischen Winterspielen Erfahrungen gesammelt werden. So lautet die Begründung für diesen höheren Beitrag.
Nun noch rasch zum Kredit Nasak 4: Eine zentrale Rolle bei der Durchführung der Olympischen Jugendspiele sowie der Eishockey-WM spielt das erwähnte Sportzentrum Malley. Dieses Zentrum wird unabhängig von der Durchführung dieser Veranstaltungen mit einem Gesamtaufwand von rund 240 Millionen Franken neu erbaut. Das Sportzentrum ist eine Sportanlage von nationaler Bedeutung, es ist im nationalen Sportanlagenkonzept aufgeführt. Im September 2012 verabschiedete das Parlament Nasak 4 und leistete damit Investitionsbeiträge von insgesamt 70 Millionen Franken an verschiedene nationale Sportanlagen. Mit dem vorliegenden Antrag auf Änderung des entsprechenden Bundesbeschlusses vom September 2012 soll der Gesamtkredit für die Beiträge an die nationalen Sportanlagen von 70 auf 76 Millionen Franken erhöht werden. Das Projekt Sportzentrum Malley war zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Nasak-Kredite noch nicht spruchreif und wurde deshalb damals im Bundesbeschluss nicht berücksichtigt.
Ich möchte noch auf zwei Diskussionspunkte aus der Kommission aufmerksam machen. Bei Nasak 4, also 2012, hat man auch bei der Eishockeyförderung davon gesprochen, dass es einen oder zwei Schwerpunkte geben werde. Der Eishockeyverband ist unterdessen von diesem Konzept abgewichen und schlägt heute vor, dass es fünf, sechs oder sieben Anlagen geben könnte. Ich gehe davon aus, dass es eher fünf als sieben sein werden. Der entsprechende Gesamtbetrag für Nasak wurde damals bei 6 Millionen Franken eingestellt. Wir haben in der Kommission eine ausführliche Diskussion darüber geführt, ob, wenn es dann fünf Anlagen wären, die 6 Millionen Franken auf fünf Anlagen verteilt würden oder ob die 6 Millionen Franken auf sechs Anlagen [PAGE 105] verteilt würden, wenn es sechs Anlagen wären. Uns wurde vom Bundesrat klar gesagt, dass diese 6 Millionen Franken für die Eishockeyförderung reserviert sind, unabhängig davon, wie viele Anlagen es gibt.
Ein zweiter Punkt, auf den ich Sie als Kommissionssprecher hinweisen möchte, ist, dass Sie in der Botschaft lesen können, dass dieser Bundesbeschluss der Ausgabenbremse unterstellt ist. Sie wissen - die Finanzpolitiker wissen es besser als ich -, dass ein Kredit der Ausgabenbremse zu unterstellen ist, wenn er 20 Millionen Franken überschreitet. Im vorliegenden Projekt dieser Kreditanträge sind eben drei einzelne Kredite. Das heisst, keiner der Kredite übersteigt die Grenze von 20 Millionen. Damit ist heute die Ausgabenbremse nicht zu lösen, weil keiner dieser Kredite der Ausgabenbremse unterstellt ist; das noch der Vollständigkeit halber.