Lexipedia

Gmür Alois · Nationalrat · 2018-03-06

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · CVP-Fraktion · 2018-03-06

Wortprotokoll

Meine Minderheit kann nicht nachvollziehen, weshalb der Anspruch auf Teuerungsausgleich für die Bundesangestellten gestrichen werden soll. Es war bis jetzt nicht so, dass das Bundespersonal einen absoluten Anspruch auf den Teuerungsausgleich geltend machen konnte. Der Ablauf ist nämlich so, dass der Bundesrat nach den Verhandlungen mit den Personalverbänden dem Parlament den Umfang des Teuerungsausgleichs vorschlägt und das Parlament diesen bei der Budgetberatung definitiv beschliesst. Wir haben auch die Freiheit, keinen Teuerungsausgleich auszurichten. Anträge in diese Richtung wurden ja auch schon gestellt.

Je nach wirtschaftlicher und finanzieller Lage und den aktuellen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt kann das Parlament einen Teuerungsausgleich gutheissen oder ablehnen. Wir sind jetzt schon gesetzlich zu nichts verpflichtet. Deshalb braucht es diese Motion nicht.

Ich staune immer wieder, wie sogenannte Wirtschafts- und Gewerbevertreter berichten, wie in der Privatwirtschaft mit Lohnerhöhungen umgegangen wird. Wenn bei den Lohnanpassungen in meinem Familienbetrieb etwas unbestritten ist, so ist dies der Teuerungsausgleich. Die Wirtschaft kann doch kein Interesse daran haben, dass die Kaufkraft der Arbeitnehmer abnimmt. Es sind mir keine Lohnanpassungen bekannt, bei denen die Teuerung keine Rolle gespielt hat.

Dieses Geschäft wurde im November innerhalb der Behandlung des Budgets 2018 diskutiert. Damals wurde ein eher düsteres Bild der finanziellen Lage des Bundes gezeichnet. [PAGE 207] Es wäre peinlich, wenn gerade jetzt, im Wissen darum, dass wir mehrere Milliarden Franken Überschuss ausweisen, der Teuerungsausgleich für unser Personal endgültig gestrichen würde. Das wäre eine massive Geringschätzung seiner täglichen guten Arbeit.

Im Namen meiner Minderheit - ich spreche auch im Namen der CVP-Fraktion - bitte ich Sie, diese unnötige und peinlich wirkende Motion abzulehnen und damit auch dem Antrag des Bundesrates zu folgen.