Jutzet Erwin · Nationalrat · 2002-06-12
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Am 25. Mai 2000 verabschiedete die Uno-Generalversammlung das vorliegende Fakultativprotokoll. Dieses ergänzt die Kinderrechtskonvention und soll einen besseren Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten gewährleisten. Die Schweiz unterzeichnete dieses Protokoll am 7. September 2000 anlässlich des Millenniumgipfels in New York. Bis heute haben 109 Staaten das Protokoll unterzeichnet, und 32 haben es ratifiziert. Es trat am 12. Februar 2002 in Kraft. Der Bundesrat schlägt uns die Ratifizierung dieses Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention vor.
Das Protokoll erhöht das Mindestalter für die obligatorische Rekrutierung und die Teilnahme an Feindseligkeiten von heute 15 auf 18 Jahre, und zwar gemäss Artikel 38 der Konvention. Sodann verpflichtet das Protokoll die Staaten, das Mindestalter für die Rekrutierung von Freiwilligen für die Streitkräfte auf mindestens 16 Jahre festzusetzen und verbindlich darzulegen, welches Mindestalter für diese Rekrutierungsform auf ihrem Territorium gilt. Der Bundesrat schlägt hier vor, die Erklärung abzugeben, dass in der Schweiz ein Verbot der Rekrutierung von Freiwilligen unter 18 Jahren besteht.
Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung Vertreter der Verwaltung angehört. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass die Ratifizierung des Protokolls keine finanziellen Folgen haben wird. Es wurde auch festgestellt, was ein zusätzliches Engagement der Schweiz im Bereich von friedenspolitischen Massnahmen und von Stabilisierungsprogrammen zur Folge haben wird. Die Umschulungsprogramme von Kindersoldaten werden in verschiedenen Gegenden, vor allem in Afrika, eine entscheidende Grösse sein. Hier liegt für die Schweiz eine zusätzliche Möglichkeit für ein Engagement. Nach Schätzungen gibt es heute allein im Kongobecken über 100 000 Kindersoldaten. Ohne Umschulungsprogramme ist an eine Befriedung nicht zu denken. Der rasche Beitritt der Schweiz zum Abkommen ist in diesem Sinne auch eine politisch-psychologische Ausgangslage, welche die Schweiz legitimiert, sich in diesem Programm, das unter der Ägide der Uno laufen wird, zu engagieren. Das Programm wird etwas kosten, aber es wird gut investiertes Geld sein. Mit der Ratifizierung dieses Zusatzprotokolls geben wir unserem Willen Ausdruck, den verfassungsmässig verankerten Schutz der Kinder zu konkretisieren. In diesem Sinne haben wir ja auch kürzlich die Motion Janiak 00.3469 angenommen.
Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig die Annahme des Bundesbeschlusses, welcher den Bundesrat ermächtigen wird, dieses Protokoll zu ratifizieren.