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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2018-03-06

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-06

Wortprotokoll

Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, die Schwerverkehrsabgabeverordnung so zu ändern, dass für sämtliche Wartungs- und Betriebskosten im Zusammenhang mit dem LSVA-Erfassungsgerät der Bund aufkommen muss.

Heute ist es so, dass die Erfassungsgeräte von der Oberzolldirektion zwar kostenlos an die Fahrzeughalter abgegeben werden. Ebenfalls kostenlos ist der Ersatz der defekten Geräte. Die Oberzolldirektion beteiligt sich auch an den Werkstattkosten. Batterien und Akkus der Geräte hingegen müssen alle vier Jahre von einer autorisierten Montagestelle ersetzt werden. Es dürfen nur Originalbatterien und -akkus verwendet werden, ein Ausweichen auf gleichwertige günstigere Produkte ist nicht möglich. Diese anfallenden Kosten müssen vom Fahrzeughalter getragen werden.

1,5 Milliarden Franken werden dem Bund durch die LSVA-Erhebung in die Kassen gespült. Das ist eine grosse und beachtliche Leistung. Deshalb ist es unverständlich und auch nicht gerechtfertigt, dass sich die Abgabepflichtigen auch noch an den technischen Systemunterhaltskosten beteiligen müssen. Solche Unterhaltskosten, wie sie von Batterien und Akkus verursacht werden, sollen deshalb vollumfänglich vom Bund getragen werden, weil es eben auch Teil des geforderten Systems ist, wenn Sie so wollen.

Die Stellungnahme des Bundesrates ist ernüchternd. Er lehnt die Motion ab und weist unter anderem darauf hin, dass eine Kostenübernahme durch die Abgabe von kostenlosen Komponenten - also Batterien und Akkus - einer sich dem Ende ihrer Lebensdauer nähernden Erfassungstechnologie das falsche Signal wäre. Nun denn, man darf ja gespannt sein, wie lange diese zu Ende gehende Phase sein wird, was danach kommt und wie dann die Kosten aussehen werden.

Leider hält sich auch meine Hoffnung, in diesem Saal eine Mehrheit für dieses Anliegen zu finden, in engen Grenzen. Das ist jedenfalls die Summe meiner Erfahrung in all den Jahren in diesem Rat. So viel zu "KMU und Gewerbe, das Rückgrat der Wirtschaft"! Das ist ja das Traurige: Generell steht man zu wenig zu den Unternehmen und zu den Leistungen, die sie jahrein und jahraus erbringen. Ich denke da auch an die Ablieferung der Mehrwertsteuer. Die KMU sind nämlich die grössten Steuereintreiber des Bundes. Es ist einfach alles selbstverständlich. Man gibt ihnen fleissig Aufträge, nimmt sie in die Pflicht, und monieren sie allfällige Kosten, finden sie kein Verständnis. Rechte und Pflichten gelten wohl nur einseitig.

Ich weise bei dieser Gelegenheit auch gerne darauf hin, dass die administrative Belastung für die Unternehmen im Zusammenhang mit den LSVA-Gebühren an und für sich bereits umfangreich und zeitintensiv ist und vollumfänglich zu ihren Lasten geht. Die Zollverwaltung hingegen wird umfangreich entschädigt aus den LSVA-Gebühren; wenn ich richtig informiert bin, mit 7 Prozent. Es gibt also ganz klar eine Ungleichbehandlung zwischen den staatlichen und den privaten LSVA-Beteiligten. Das ist meiner Meinung nach nicht statthaft und benötigt dringend eine Korrektur.[GZ]

Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Motion unterstützen.