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Müller Damian · Ständerat · 2018-03-06

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-06

Wortprotokoll

Wie Sie dem GPK-Bericht entnehmen können, hat die Subkommission EDA/VBS im Jahr 2017 die Inspektion zu den internationalen Kooperationen bei der militärischen Ausbildung und Rüstung fortgeführt.

Auch nach einer zweiten Stellungnahme des Bundesrates zu gewissen Fragen in Sachen unterschiedliche Behandlung von Rahmenabkommen im Rüstungsbereich und Rahmenabkommen im Ausbildungsbereich blieben einige Fragen ungenügend beantwortet. Die GPK-SR entschied daher, die noch offenen Fragen im Rahmen von Anhörungen von Vertretern des VBS, der Bundeskanzlei und der Direktion für Völkerrecht des EDA zu klären. Diese Anhörungen fanden im November 2016 statt. Dabei stellte die GPK-SR fest, dass die Zuständigkeit für die Kriterien zur Publikation von Abkommen ungeklärt bleibt. Sie forderte den Bundesrat daher im Februar 2017 auf, diese Zuständigkeit abzuklären. Gleichzeitig schloss sie die Inspektion ab. Sie wird sich daher aber im Rahmen der Nachkontrolle in ein bis zwei Jahren erneut mit der Problematik befassen.

Weiter hat die Kommission im vergangenen Jahr nach einer ersten Nachkontrolle im Jahr 2011 die zweite Nachkontrolle der Rüstungsbeschaffung VBS abgeschlossen, die 2014 begonnen worden war. Die Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass der Bundesrat die Botschaft, die die Frage nach einer Verbesserung des Rechtsschutzes für Anbieter bei Rüstungsbeschaffungen betrifft, erst am 15. Februar 2017 verabschiedete. Diese Botschaft und der Entwurf des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, das BöB, liessen jedoch keine Verbesserung des Rechtsschutzes für Anbieter bei Rüstungsbeschaffungen erkennen. Der Bundesrat begründet dies primär damit, dass ein ausgebauter Rechtsschutz beziehungsweise Beschwerden bei Rüstungsbeschaffungen aus sicherheitspolitischen Gründen - Stichwort Akteneinsicht - nicht zu verantworten wären. Weitere Erläuterungen seitens des Bundesrates fehlten, weshalb die GPK-NR nicht abschliessend klären konnte, ob der Bundesrat ihren Eingaben angemessen nachgekommen ist.

Ausserdem schlossen die beiden GPK im September 2017 die Inspektion zur Sistierung des Projektes Bodengestützte Luftverteidigung (Bodluv) ab. In ihrem Bericht vom 26. Januar 2017 kritisierten sie den Entscheid des VBS-Vorstehers vom März 2016, das Projekt Bodluv kurz vor Abschluss der Evaluation zu sistieren, und verlangten vom Bundesrat eine unverzügliche und rasche Wiederaufnahme der Evaluation. Zudem forderten sie den Vorsteher des VBS auf, bei künftigen Führungsentscheiden die ihm unterstellten verantwortlichen Personen einzubeziehen und für eine sachliche Abstützung der Entscheide zu sorgen.

In seiner Stellungnahme vom 12. April 2017 zum GPK-Bericht bestritt der Bundesrat den Sachverhalt nicht, ging aber auch nicht vertieft darauf ein. Die GPK hielten daher an ihrer ursprünglichen Beurteilung fest. In ihrem Bericht vom 25. September 2017 verwiesen sie darauf, dass der VBS-Vorsteher mittlerweile entschieden hat, das Projekt zur Beschaffung eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung neu zu initiieren. Nach Ansicht der GPK sind Kostenschätzungen der Expertengruppe "Neues Kampfflugzeug" für die Beschaffung von Bodluv-Systemen aufgrund der unzureichenden Ergebnisse der Bodluv-Evaluation von grossen Unsicherheiten geprägt. Angesichts der Neuinitiierung des Projektes Bodluv und angesichts der unzureichenden Stellungnahme des Bundesrates haben die GPK entschieden, ihre Inspektion abzuschliessen. Sie gehen davon aus, dass der Bundesrat und der Vorsteher VBS die nötigen Vorkehrungen treffen werden, um das neue Projekt unter Einbezug von Experten und zuständigen Mitarbeitern sowie gemäss den Prozessvorgaben zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und damit die bestehende Sicherheitslücke zu schliessen.

Die GPK hörten anlässlich ihrer Tagung vom 25. September 2017 den Vorsteher VBS in der Affäre um den Oberfeldarzt der Armee an. Dabei wurden die Verfahren und deren Dauer kritisch hinterfragt. Die zuständige Subkommission EDA/VBS der GPK-NR wurde beauftragt, diesbezüglich weitere Abklärungen zu treffen, insbesondere zu den Vorgängen auf Stufe Departement.

Die Inspektion zum Personal im diplomatischen Dienst wurde erst im Dezember 2017 abgeschlossen, weshalb sie im Jahresbericht nicht mehr berücksichtigt werden konnte.