Burkart Thierry · Nationalrat · 2018-03-06
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-06
Wortprotokoll
Dieses Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine Vorlage zu erarbeiten betreffend Einführung einer elektronischen Vignette. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung ist mittlerweile abgeschlossen. Allerdings handelt es sich bei der vorgesehenen Lösung nicht um eine elektronische Vignette, sondern um ein Kennzeichen und eine kamerabasierte Nummernschilderkennung. Meine Skepsis dagegen ist sehr gross, nicht zuletzt aufgrund dessen, dass die bundesrätliche Vorstellung auf einem veralteten System basiert, und auch in Zusammenhang mit anderen Punkten, die bereits in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beraten wurden.
Den vorliegenden Vorstoss habe ich vor der Vernehmlassung zum bundesrätlichen Vorschlag eingereicht. Das Ziel war, dass der Spielraum ausgenutzt werden müsste, wenn schon eine elektronische Vignette eingeführt werden soll, damit die ausländischen Strassenbenützerinnen und -benützer mehr an die Infrastruktur in unserem Land zahlen. Immerhin muss festgestellt werden, dass der Ertrag aus der Vignette - und das ist grundsätzlich der Teil, den die ausländischen Strassenbenützer finanzieren - insgesamt nur ein sehr kleiner Teil der Strassenfinanzierung ist. Im Gegensatz dazu finanzieren wir ja die Strasse insbesondere über Treibstoffabgaben, über die Autoimportsteuer usw.
Mit der Genehmigung des deutschen Modells durch die EU-Kommission wäre die Einführung einer Abstufung auch in der Schweiz möglich gewesen. Das deutsche Modell beinhaltet nämlich, dass alle Strassenbenützerinnen und Strassenbenützer die gleiche Abgabe bezahlen, dass aber der deutsche Staat eine Rückerstattung für inländische Fahrzeuge vornimmt. Dieses System wäre in der Schweiz grundsätzlich auch möglich gewesen. Natürlich hätte man ein System finden müssen, das beispielsweise über die Strassenverkehrsabgabe läuft und damit auch Ausgleichszahlungen zwischen Kantonen und Bund beinhaltet. Das wäre aber möglich gewesen. Allerdings macht ein solches System nur dann Sinn, wenn es auf einer echten elektronischen Vignette basiert. Die Einführung einer solchen elektronischen Vignette ist jedoch, wie ich vorhin ausgeführt habe, in weite Ferne gerückt, zumal ihr gegenüber von links bis rechts eine grosse Skepsis besteht.
Es ist noch hinzugekommen, dass mittlerweile, namentlich vonseiten Belgiens und Österreichs, ein Vertragsverletzungsverfahren auf europäischer Ebene gegen dieses deutsche Modell angestrengt wurde, das von der EU-Kommission genehmigt wurde. Deutschland harrt nun des Entscheides, der aus diesem Vertragsverletzungsverfahren resultieren wird. Deshalb ist es meines Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt und unter den veränderten Bedingungen, die nun eingetreten sind, nicht sinnvoll, über diesen Vorstoss abzustimmen. Ich ziehe daher den Vorstoss zurück, würde ihn allerdings im Rahmen einer allfälligen Vorlage für eine elektronische Vignette wieder einbringen.[GZ]
In diesem Sinn ziehe ich den Vorstoss zurück.