Zanetti Claudio · Nationalrat · 2018-03-06
Zanetti Claudio · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-06
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit ersuche ich Sie um Unterstützung der parlamentarischen Initiative Nidegger. Gefordert wird darin die Anpassung des vierten Absatzes von Artikel 261bis unseres Strafgesetzbuches. Angepasst werden soll er, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine veränderte Rechtslage geschaffen hat. Diese Anpassung kann auf zwei Arten geschehen. Entweder wird die Nennung des Völkermordes gestrichen oder folgendermassen präzisiert: "Völkermord, der von einem zuständigen internationalen Gerichtshof anerkannt ist".
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz am 15. Oktober 2015 verurteilt wegen Verletzung der Meinungsfreiheit in einem Fall, bei dem der vierte Absatz von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches angewendet wurde. Es geht eben, wie gesagt, um die Leugnung von Völkermord. Das Urteil ist das sogenannte Urteil im Fall Perinçek. Die Leugnung von Völkermord, die im Uno-Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung von jeder Form von Rassendiskriminierung nicht kriminalisiert wird, wurde vom Parlament, also von diesem Rat hier, während der Arbeiten zur Schaffung der Antirassismus-Strafnorm in diese integriert. Man ging also wieder einmal über das Notwendige hinaus.
Aktuell ist der vierte Absatz von Artikel 261bis so formuliert, dass man nicht genau weiss, ob die Gerichte, die ihn anzuwenden haben, selbst entscheiden sollen, ob dieses oder jenes geschichtliche Ereignis die Bezeichnung "Völkermord" auch tatsächlich verdient und, wenn ja, auf welcher Grundlage.
Der Europäische Gerichtshof äusserte sich ausdrücklich nicht zur Frage, ob es sich bei den Massenmorden und Vertreibungen von Armeniern zwischen 1915 und 1917 wirklich um einen Genozid gehandelt habe. Diese Frage habe nicht er zu entscheiden, sondern eben ein internationaler Strafgerichtshof. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält zudem fest, dass es unter den Vertragsstaaten der EMRK keinen Konsens darüber gibt, ob die Leugnung eines Genozids auch strafrechtlich verfolgt werden solle. Ferner fordert auch keine internationale Verpflichtung die Schweiz dazu auf, die Aussage von Perinçek zu kriminalisieren. Nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erfolgte die Bestrafung von Perinçek für eine Ansicht, die durchaus nicht der gängigen Meinung in der Schweiz entspricht, aber gleichwohl unter den Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit fällt. Man muss nicht alles bestrafen, was einem nicht passt.
Das Bundesamt für Justiz und ihm folgend die Kommissionsmehrheit sehen keinen Grund dafür, die Strafnorm nun auch anzupassen. Das Verdikt mache lediglich deutlich, dass die Gerichte die Bestimmung zurückhaltend anwenden müssten. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird darum nicht erkannt.
Das ist bemerkenswert. Denn die gleichen Leute, die wie Wanderprediger tagaus, tagein die Überlegenheit des allein seligmachenden Völkerrechts verkünden und fremde Richter generell für geeigneter halten, um das zu schützen, was sie als Menschenrechte bezeichnen, mauern plötzlich, wenn ein internationales Gericht die Meinungsäusserungsfreiheit höher wertet als eine gesinnungsstrafrechtliche Bestimmung unseres eigenen Strafrechts. So verkommt die Rechtspflege zu einem Selbstbedienungsladen.
Wie die Verurteilung der Schweiz in Strassburg zeigt, kann sich der Gesetzgeber nicht darauf beschränken, abstrakte Gesetze zu erlassen und zuzulassen, dass in einer so heiklen Frage wichtige Zweifel bestehen; denn dadurch wird die Meinungsfreiheit in einem Masse eingeschränkt, wie das in einer demokratischen Gesellschaft unzulässig ist.
Der rechtliche Konflikt, den Kollege Nidegger beseitigen will, ist offensichtlich. Man kann ihn zwar ohne Straffolge leugnen, doch wäre das in einem derart heiklen Rechtsgebiet nicht ratsam. Ich kann gut verstehen, dass die Sache Gesinnungsrichtern und Völkerrechtsapologeten peinlich ist. Aber da müssen Sie nun einmal durch.
Geben Sie darum der parlamentarischen Initiative Nidegger Folge!