Markwalder Christa · Nationalrat · 2018-03-07
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Eine starke Minderheit möchte in Artikel 187 StGB und Artikel 156 MStGB an Ziffer 3bis festhalten, die explizit die Jugendliebe von der Umsetzung des Verfassungsartikels der Pädophilen-Initiative ausnehmen will.
Sowohl der Initiativtext wie auch die Umsetzungsgesetzgebung haben die klare Absicht, Kinder besser zu schützen. Diesen unbedingten Willen teilen auch wir als damalige Gegnerinnen und Gegner der Initiative und haben dies auch immer betont. Hingegen kann es nicht im öffentlichen Interesse sein, dass sexuelle Handlungen unter jungen Menschen, zwischen denen eine Liebesbeziehung besteht - dazu braucht es immer beide -, automatisch zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot führen können. Gerade diesen gewichtigen Schwachpunkt der Initiative wollen wir mit dieser expliziten Ausnahme ausmerzen.
Auch wenn die Mehrheit der Kommission der Auffassung ist, die allgemeine Härtefall- und Ausnahmeklausel genüge auch für die Konstellation der Jugendliebe, möchte ich Ihnen einfach auf den Entscheidungsweg mitgeben, dass es für die Gerichte bei ihrer Urteilsfindung gut und wichtig ist, wenn wir den gesetzgeberischen Willen möglichst klar definieren. Mit der Ausnahmeklausel wird der Automatismus bei der Verhängung von Berufs- und Tätigkeitsverboten zwar geringfügig eingeschränkt. Eine generelle Prüfung der Verhältnismässigkeit seitens der Gerichte bedeutet dies jedoch gemäss den vorberatenden Kommissionen für Rechtsfragen noch nicht.
Belassen wir die Ausnahme der Jugendliebe im Gesetz, haben wir immerhin im Besonderen Teil des StGB die folgende Präzisierung, die übrigens damals seitens des Initiativkomitees für die Umsetzung vorgelegt wurde: "Hat der Täter zur Zeit der Tat oder der ersten Tathandlung das 22. Altersjahr noch nicht zurückgelegt, so kann auf die Anordnung eines Tätigkeitsverbotes nach Artikel 67 Absatz 3 verzichtet werden, wenn das Kind mindestens 14 Jahre alt ist und zwischen dem Täter und dem Kind zur Zeit der Tat oder der ersten Tathandlung eine Liebesbeziehung bestand."
Im Namen der starken Kommissionsminderheit und der FDP-Liberalen Fraktion, die sich eine wirksame Umsetzung des neuen Verfassungsartikels mit Augenmass sowie mit gesundem Menschenverstand wünschen, empfehle ich Ihnen, meinen Minderheitsantrag anzunehmen, damit die Jugendliebe von der Pädophilen-Gesetzgebung explizit ausgenommen wird. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit.