Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2018-03-07

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-07

Wortprotokoll

Sie sehen, Herr Germann hat Ihre Aufmerksamkeit getestet. Ich habe in die Runde geschaut, ob alle gemerkt haben, dass Herr Germann schon zu Artikel 72 gesprochen hat und nicht zu Artikel 60. Aber jetzt hat er mir damit auch die Steilvorlage gegeben, um jetzt auf diesen Artikel 72 einzugehen. Dabei geht es wirklich, wie Herr Germann das erläutert hat, um die Prospekthaftpflichten, um diesen Kernpunkt.

Wir haben auch diesen Artikel in der Kommission nochmals angeschaut. Worum geht es bei diesem Haftungsartikel? Dieser Artikel, und da hat Herr Germann völlig Recht, weist grundsätzlich drei wichtige Fragestellungen auf:

Die erste Frage betrifft den Haftungskreis, ob eben, wie das Herr Germann jetzt gesagt hat, nur der Ersteller des Prospekts erfasst werden soll oder auch diejenigen Personen, welche diesen Prospekt vertreiben.

Die zweite Frage ist, ob das reduzierte und auf wesentliche Informationen verkürzte Basisinformationsblatt der gleich strengen Haftung unterstehen soll wie der vollständige Prospekt. Sie haben die beiden Dokumente gesehen, welche Herr Germann in der Hand gehalten hat.

Die dritte Frage betrifft die Beweislastumkehr bei der Prospekthaftung.

Der Nationalrat, das sehen Sie auf der Fahne, hat diese Bestimmung gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag wesentlich verändert. Der Nationalrat sieht jedoch neu eine Kausalhaftung für unrichtige Angaben im Prospekt vor. Nach Auffassung des Nationalrates soll keine Möglichkeit mehr für den Nachweis bestehen, dass den Ersteller kein Verschulden trifft. Die WAK-SR ist klar der Auffassung, dass diese Regelung und die Einführung einer Kausalhaftung nicht sachgerecht ist. Wir beantragen Ihnen deshalb, im Wesentlichen am Beschluss des Ständerates festzuhalten, wobei ja doch die Haftung neu dann entfallen soll, wenn die notwendige Sorgfalt eingehalten wurde. Es soll also nicht mehr auf das Verschulden abgestellt werden, wie das noch der Bundesrat gemacht hat. Die WAK-SR hat aber auch darauf verzichtet, in Absatz 2 eine andere Regelung für die Haftung beim Basisinformationsblatt oder bei der Beweislastumkehr vorzuschlagen.

Wir bitten Sie mindestens in diesem Falle, sicher die vom Nationalrat beschlossene Lösung abzulehnen und sich auf den ständerätlichen Weg zu begeben. Ob dann in einer weiteren Runde noch eine bessere Lösung gefunden werden kann, das mag offenbleiben, aber der Entscheid des Nationalrates ist sicher nicht zu unterstützen.