Markwalder Christa · Nationalrat · 2018-03-07
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Die grosse Mehrheit unserer Fraktion bittet Sie, wenn auch ohne Enthusiasmus, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Für uns gibt es zwei Prioritäten: Die erste ist die Rechtssicherheit, die heute schon bemüht wurde. Die zweite ist eine gerechte und angemessene Lösung für Asbestopfer.
Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer ist seit Juli 2017 operativ. Sie ist das Ergebnis des bereits zitierten runden Tisches, der für Asbestopfer unbürokratische, einfache Lösungen finden wollte, ohne dass diese zuerst den Klageweg über die Gerichtsinstanzen einschlagen müssen. Die Stiftung bietet nicht nur den Opfern, sondern auch ihren Angehörigen Hilfe, und zwar unabhängig davon, ob die Erkrankung der Opfer als Berufskrankheit anerkannt ist. Heute entscheiden wir allerdings nicht über diese Stiftung. Wir sind dankbar, dass diese bereits operativ ist und bereits Mittel beschaffen konnte. Wir wissen aber auch, dass die Stiftung Rechtssicherheit benötigt, damit die Wirtschaftsakteure weitere Mittel zur Verfügung stellen und die Stiftung weiter ihre Arbeit machen kann.
Heute steht das Verjährungsrecht im Zentrum, und dabei die absolute Verjährungsfrist bei Körperschäden, und zwar nicht nur die Asbestopfer betreffend; das war der ursprüngliche Aufhänger dieser Vorlage. Die Regulierung ist technologieneutral ausgestaltet, das heisst, sie könnte auch im Falle von körperlichen Spätschäden von Nanotechnologie, von Handystrahlung, von Feinstaub, von Technologien, die wir heute noch nicht kennen, angewendet werden.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit, dies im Sinne eines Kompromisses. Unsere Lösung hat nämlich anders ausgesehen. Nachdem der Entschädigungsfonds für Asbestopfer im Juli letzten Jahres operativ geworden ist, haben wir gesagt, dass nun möglichst schnell Rechtssicherheit geschaffen werden müsse, weshalb die Vorlage dementsprechend abzuschreiben sei, damit das Fundraising für die Stiftung vereinfacht werden könne.
Der Ständerat ist diesem Abschreibungsantrag jedoch nicht gefolgt, obschon dies der Rechtssicherheit, unserer ersten Priorität, am dienlichsten gewesen wäre. Immerhin ist die Rückwirkungsklausel im Schlusstitel des ZGB nicht aufrechterhalten worden. Das wäre aus Rechtssicherheitsüberlegungen nämlich sehr schädlich gewesen.
Übrig bleibt jetzt vor allem die Frage der absoluten Verjährungsfrist bei Personenschäden. Eine Kommissionsminderheit schlägt eine Frist von zehn Jahren vor; die Kommissionsmehrheit schlägt zwanzig Jahre vor, wobei der bundesrätliche Entwurf ursprünglich dreissig Jahre vorgeschlagen hat. Zwanzig Jahre ist ein möglicher Kompromiss. Doch das löst bei Weitem nicht alle Probleme:
1. Wir wissen nicht - ich habe es bereits erwähnt -, welche Technologien in Zukunft welche allfälligen Körperschäden verursachen könnten.
2. Man muss sich auch vor Augen halten, dass eine absolute Verjährungsfrist von zwanzig Jahren bei Körperschäden eine Verdoppelung der heutigen Frist darstellt. Insofern kann man nicht nur von einer Ausdehnung sprechen, handelt es sich doch um eine Verdoppelung.
3. Wir wissen, dass die Pflicht für die Aufbewahrung von Dokumenten auf zehn Jahre befristet ist. Wer sich für die Beweisführung bei Prozessen wappnen will, muss de facto also inskünftig, auch wenn das gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, die Dokumente logischerweise mindestens zwanzig Jahre aufbewahren, was natürlich auch entsprechende Kosten verursacht.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Ich mache dies aber, wie erwähnt, ohne Enthusiasmus und mit den entsprechenden Vorbehalten, die wir weiterhin haben.